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Roth von Schreckenstein
unbilliger Weise von ihnen verlangte, unerschwinglich grosse Summe
Geldes bezahlt hätten. Als nun die Summe nicht habe aufgetrieben
werden können, hätten sich die Herzoge von Österreich ins Mitte!
geschlagen und, theils aus Mitleid, theils in Erwägung ihres eigenen
Vortheiles, einen Theil derselben, wohl die Hälfte (unam partem,
puto mediam), an die Grafen ausbezahlt und in dieser Weise die
Bürger befreit, aber die Stadt für sich und ihre Erben ewiglich
erworben. Genau war Johann von Winterthur über diesen Vorgang
jedenfalls nicht unterrichtet, was schon daraus hervorgehen dürfte,
dass er denselben, ganz allgemein , in die Zeit des Papstes
Johannes XXII. (1316 — 1334) setzt. Was der Chronist von der
Fehde der Villinger mit dem Grafen von Fiirstenberg, in welcher
das ganze Land verwüstet worden sei, im Verlaufe seiner oben
besprochenen Angabe bemerkt, das scheint sich auf den Grafen
Heinrich II. zu beziehen, doch ist die Angabe zu ungenau, um
sicheren Anhalt zu gewähren.
Die Zeit, in welcher die Villinger Bürger zu Haslach niedergeworfen
wurden, lässt sich nicht näher bestimmen. Kefer hat, bei
Kolb im Artikel Villingen, die eben berührte Stelle des Johann von
Winterthur mit späten Angaben combinirt *) und durch dieses
unkritische Verfahren die Sache mehr verwirrt als aufgeklärt. Er
gibt nämlich an , die Grafen hätten den gefangenen Bürgern
41000 Gulden als die Summe bezeichnet, für welche die Stadt des
Fürstenberg’schen Schutzes, sie aber ihrer Haft erledigt werden
sollten 2 ). Das Wahre an der Sache scheint zu sein, dass die Zerwürfnisse
zwischen Villingen und den Grafen einen so hohen Grad
erreicht hatten, dass man sich beiderseitig zur gänzlichen Auflösung
eines ungedeihlich gewordenen Verhältnisses bereit erklärte, über
den Kaufpreis aber nicht völlig einig werden konnte.
Sicher ist, dass die Stadt Villingen dem Herzoge Albrecht am
16. Juni 1326 huldigte, also zu einer Zeit, in welcher sie dieses
unmöglich thun konnte, wenn nicht die beiden Grafen Johann und
Götz, die sich erst am 24. Juni darüber zu erklären hatten, welcher
1) -der ihm handschriftlich vorliegenden, nunmehr in Mone’s Quellensammlung citirten
Villinger Chronik.
2 ) Die Summe von 41000 Gulden gibt die Villinger Chronik zum Jahre 1323 an.
Mone, Quellens;»mmI. 2, 82 und 1, 220.