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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Iioth  von  Schreckenstein

Ebenso  nichtig  ist  aber  die  weitere  Angabe  Münch’s,  dass
nämlich  zwischen  den  beiden  Brüdern  Johann  und  Götz  über  den
Besitz  von  Villingen  Missgunst  entstanden  sei,  und  dass  Graf  Götz,
auf  Anrathen  seines  Vetters  Gebhard,  vorzugsweise  gesucht  habe,
das  Herz  der  Bürgerschaft  zu  gewinnen,  um  hiedurch  seinen  Bruder
Johann  zu  verdrängen.  Wollte  man  Münch  Glauben  schenken,  so
hätte  Graf  Götz  den  Bürgern  von  Villingen  den  Vorschlag  gemacht,  sie
sollten  sich  von  der  Fürstenberg’schen  Herrschaft  auslösen,  ein  Vorschlag, ­
  der  dann  von  den  Grafen  Johann  und  dessen  Freunden  mit
Wärme  aufgegritfen  worden  sei,  weil  keiner  der  Brüder  dem  andern
den  Besitz  der  Stadt  gegönnt  habe 1 ).
Münch  hat  aber  nicht  nur  das  Verfahren  der  Grafen  von
Fürstenberg  in  ein  schiefes  Licht  gestellt,  sondern  auch  dasjenige
des  Hauses  Österreich.  Er  sagt  nämlich,  ebenfalls  ohne  jeglichen
Beweis,  „Villingen  war  von  dem  Erzhause  seit  längerer  Zeit  insgeheim ­
  bearbeitet  und  die  feindselige  Stimmung  seiner  Bürger  gegen
den  Grafen 3 )  sorgfältig  genährt  worden.  Endlich  im  Jahre  1326
wagte  es  den  entscheidenden  Schritt,  nachdem  man  vorläufig  zwischen
der  Stadt  und  dem  Grafen  einen  Vergleich  zu  Stande  gebracht  und
Ersteren  mit  dem  Gedanken  des  drohenden  Verlustes  der  Stadt  vertraut ­
  gemacht  hatte“.  Es  verlohnt  sich  nicht  der  Mühe,  die  Nichtigkeit ­
  solcher  Angaben  im  Einzelnen  nachzuvveisen,  da  ja  der  Widerspruch ­
  zu  früheren  eigenen  Behauptungen  augenscheinlich  ist.  Zuerst
wird  der  Plan  der  Veräusserung  dem  Grafen  Götz  und  dessen
Rathgeber  dem  Grafen  Gebhard  zugeschrieben,  und  hierauf  lässt  man
Österreich,  seit  längerer  Zeit,  mit  den  unzufriedenen  Bürgern  heimlich ­
  conspiriren.
Ist  man  nur  aufVermuthungen  angewiesen,  und  dieses  ist  bei  der
Frage  nach  den  leitenden  Beweggründen  der  Grafen  allerdings  der
Miinch’s  einzige  Quelle  für  diese  Verdächtigung  scheint  der  Artikel  Villingen  in
Kolb’s  hist,—stat.—top.  Lexikon  von  Baden  3,  326  gewesen  zu  sein.  Auch  hier  wird
der  Graf  Gebhard  von  Fürstenberg,  Domherr  zu  Constanz  und  Pfarrherr  zu  Villingen,
als  derjenige  bezeichnet,  der  dem  Grafen  Götz  gerathen  habe,  er  solle  der  Sladt  den
Vorschlag  machen,  die  herrschaftlichen  Rechte  um  eine  Summe  Geldes  abzukaufen.
Graf  Johann,  heisst  es  fernerhin,  war  auch  bald  hiemit  einverstanden,  indem  er  der
Stadt  ihre  Freiheit  lieber,  als  dem  Bruder  den  Besitz  derselben  gönnte.  Da  ich  Kefer’s
Colleetnneen  sorgfältig  durchgesehen  habe  ,  kann  ich  die  Versicherung  geben  ,  dass
auch  diesem  Autor  keine  Beweismittel  zu  Gebot  standen.  Wenigstens  hat  er  nirgends
solche  aufgezeichnet.
Gegen  welchen?  Es  handelt  sieh  um  zwei  Grafen.
            
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