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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Roth  von  Sch  recke  n  stein

am  9.  September  *)>  vereinbarten  sich  Schultheiss,  Bürgermeister
und  Rath  und  die  Bürger  gemeinlich  über  den  Ersatz,  welcher  denen
geleistet  werden  sollte,  die  im  Dienste  der  Stadt  Villingen  ihre  Rosse
verlieren  oder  gefangen  genommen  werden.  In  dieser  höchst  merkwürdigen ­
  Urkunde  ist  bereits  von  den  Zunftmeistern  die  Rede.  Es
wird  nämlich  des  Falles  gedacht,  dass  der  Bürgermeister  und  die
Zunftmeister  Jemanden  im  Dienste  der  Stadt  reiten  Hessen.
Unter  solchen  Umständen  war  es  gewiss  sehr  misslich,  dass
um  das  Jahr  1316  zwischen  dem  Grafen  Egino  von  Fürstenberg.
dem  Vater  der  Grafen  Johann  und  Götz,  und  dem  Grafen  Heinrich  II.
von  Fürstenberg,  dem  Sohne  des  Grafen  Friedrich,  also  zwischen
nahen  Vettern,  eine  Fehde  entbrannte.  Es  ist  bisher  nicht  gelungen,
deren  Ursache  in  Erfahrung  zu  bringen.  Die  Bürger  von  Villingen
leisteten  ihrem  Herrn  dem  Grafen  Egino  pflichtschuldigen  Beistand,
oder  aber  es  wurde  dieser,  gegen  seinen  Vetter,  der  Helfer  der
Stadt.  Bei  dem  Mangel  an  bestimmten  Überlieferungen  lässt  es  sich
nämlich  nicht  einmal  feststellen,  ob  die  Stadt  Villingen  durch  den
Grafen,  oder  ob  dieser  durch  die  Stadt  zur  Fehde  mit  seinem  Vetter ­
  Heinrich  veranlasst  wurde.  Am  1.  November  1317  stellte  Graf
Egino  der  Stadt  einen  Schadlosbritf  aus,  in  welchem  er  sie  sogar  als
Schiedsrichterinn  anerkannte  3 ).
Im  Jahre  131S  verspricht  Graf  Konrad  von  Freiburg  der  Stadt
Villingen,  dass  sie  wegen  der  Fürstenberg’schen  Fehde  von  ihm
nicht  solle  geschädiget  werden 3 ),  und  am  11.  October  1322  vergleicht ­
  er  sich  vollständig  mit  der  Stadt  und  den  Brüdern  ßerchtold
und  Burkhart  Zan,  deren  Vater  Konrad  selig  von  ihm  gefangen
genommen  worden  war  4 ).  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  dass  Graf
Konrad  von  Freiburg  dem  Grafen  Heinrich  II.  von  Fürstenberg  gegen
seinen  Vetter  Egino  und  die  Villinger  beistand.

1)  Geben  an  dem  liebsten  dornst.ag  nach  vnser  frowentag  der  jüngeren  1311.  Abschrift
des  Prof.  Kefer  ex  Orig.  Villing.
2 )  Münch  1,  331,  der  sich  auf  Villinger  Archivalien  bezieht.  Ich  konnte  daselbst  keine
Originalurkunden  noch  Abschriften  finden,  sondern  nur  einen  Eintrag  im  Repertorium
von  1686,  vermöge  dessen  der  Schadlosbrief  am  Abende  vor  Allerheiligen  1317  ausgestellt ­
  worden  wäre.  Es  ist  im  Repertorium  beigefügt,  dass  sich  der  Graf  dem  judicio
der  Bürger  von  Villingen  unterwerfen  wolle,  was  sich  aber  vielleicht  nur  auf  die
Ermessung  des  Schadenersatzes  beziehen  dürfte.
5 )  Villinger  Repertorium  von  1686,  ohne  Angabe  des  Tages.
4 )  Moue,  Zeitschrift  8,  378.
            
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