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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Wie  kam  die  Stadt  Villingen  vom  Hause  Fürstenberg  an  Österreich?  103

Niemand  soll  Schultheiss,  Bürgermeister,.  Richter  oder  Zunftmeister ­
  sein  und  in  den  Rath,  den  grossen  und  den  kleinen,  gehen
können,  welcher  nicht  Bürger  von  Villingen  ist.  Bei  Bürgeraufnahmen ­
  entscheiden  Schultheiss,  Bürgermeister,  Richter  und  der
grosse  Rath  gemeinlich  nach  Stimmenmehrheit.  Dessgleichen  auch
über  alle  Fragen  und  Sachen,  zu  denen  man  der  Stadt  Siegel  bedarf.
Bewirkt  ein  Bürger  zu  Villingen  ein  Ding,  das  den  Grafen  oder
derStadt  zu  Schaden  gereicht,  so  solle  er  sich  vor  dem  Bürgermeister
eidlich  reinigen,  oder  des  Grafen  Huld  verloren  und  kein  Recht  mehr
in  der  Stadt  haben.  Die  Zunftmeister  gehen  stets  in  den  Rath  um
alle  Dinge.  Bedünket  den  Schultheissen  und  den  Bürgermeister,  dass
man  den  grossen  Rath  versammeln  müsse,  so  soll  man  hiezu  mit  der
Glocke  das  Zeichen  geben.  Die  Urkunde  ist  besiegelt  von  den  beiden
Grafen  und  von  der  Stadt.
Offenbar  ist  dieser  Zunftbrief  eine  Nachbildung  der  am  28.  August
1293  der  Stadt  Freiburg  vom  Grafen  Egino  von  Freiburg  ertheilten
Urkunde  >)•  Die  wörtliche  Übereinstimmung  vieler  Sätze,  besonders
des  Einganges,  ist  eine  so  vollständige,  dass  man  nicht  darüber
zweifeln  kann,  wo  das  Vorbild  gesucht  und  gefunden  wurde.
Am  folgenden  Tage  3 )  verbrieften  die  beiden  Grafen  der  Stadt,
dass  derjenige  unter  ihnen,  welcher  zum  Herrn  bestimmt  werde,
unter  seinem  Siegel  eine  Urkunde  ausstellen  solle,  in  welcher  von
Wort  zu  Wort  stehe,  was  in  diesem  Zunftbriefe  enthalten  sei.
Mittlerweile  hatte  aber  im  Hause  Fürstenberg,  zwischen  der
Haslacher  und  der  Fürstenberger  Linie,  nicht  jene  Eintracht  geherrscht,
welche  nothwendig  vorhanden  sein  musste,  wenn  nicht  die  aufstrebende ­
  Stadt  Siegerinn  bleiben  sollte.  Villingen  war  wohlhabend  und
streitbar.  Als  Graf  Eberhard  von  Wirtemberg  im  Jahre  1310  in  des
Reiches  Acht  verfiel,  schädigten  ihn  die  Villinger  bis  zu  dem  Grade,
dass  sie  es  für  nöthig  fanden,  sich  von  Kaiser  Heinrich  VII.  verbriefen
zu  lassen,  dass  ihnen  nie  zum  Vorwurfe  gereichen  solle,  was  sie,
in  des  Reiches  Dienst,  dem  Grafen  zugelugt  hatten  3 ).  Im  Jahre  1311,

A )  Schreiber,  Urkb.  der  Stadt  Freib.  1,  140
2 )  Geben  zu  Villingen  Samstag  nach  St.  Niclaslag  1324.  Abschrift  von  1665  im  f.
Fürsten!).  Archive.
3 )  1311,  17.  Jul.  im  Iagcr  vor  Brescia.  Böhmer,  Beg.  Ilcinr.  VII  388  im  Addit.  1,  und
Stalin  3,  131.
            
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