Wie kam die Stadt Villingen vom Hause Fürstenberg an Österreich? 103
Niemand soll Schultheiss, Bürgermeister,. Richter oder Zunftmeister
sein und in den Rath, den grossen und den kleinen, gehen
können, welcher nicht Bürger von Villingen ist. Bei Bürgeraufnahmen
entscheiden Schultheiss, Bürgermeister, Richter und der
grosse Rath gemeinlich nach Stimmenmehrheit. Dessgleichen auch
über alle Fragen und Sachen, zu denen man der Stadt Siegel bedarf.
Bewirkt ein Bürger zu Villingen ein Ding, das den Grafen oder
derStadt zu Schaden gereicht, so solle er sich vor dem Bürgermeister
eidlich reinigen, oder des Grafen Huld verloren und kein Recht mehr
in der Stadt haben. Die Zunftmeister gehen stets in den Rath um
alle Dinge. Bedünket den Schultheissen und den Bürgermeister, dass
man den grossen Rath versammeln müsse, so soll man hiezu mit der
Glocke das Zeichen geben. Die Urkunde ist besiegelt von den beiden
Grafen und von der Stadt.
Offenbar ist dieser Zunftbrief eine Nachbildung der am 28. August
1293 der Stadt Freiburg vom Grafen Egino von Freiburg ertheilten
Urkunde >)• Die wörtliche Übereinstimmung vieler Sätze, besonders
des Einganges, ist eine so vollständige, dass man nicht darüber
zweifeln kann, wo das Vorbild gesucht und gefunden wurde.
Am folgenden Tage 3 ) verbrieften die beiden Grafen der Stadt,
dass derjenige unter ihnen, welcher zum Herrn bestimmt werde,
unter seinem Siegel eine Urkunde ausstellen solle, in welcher von
Wort zu Wort stehe, was in diesem Zunftbriefe enthalten sei.
Mittlerweile hatte aber im Hause Fürstenberg, zwischen der
Haslacher und der Fürstenberger Linie, nicht jene Eintracht geherrscht,
welche nothwendig vorhanden sein musste, wenn nicht die aufstrebende
Stadt Siegerinn bleiben sollte. Villingen war wohlhabend und
streitbar. Als Graf Eberhard von Wirtemberg im Jahre 1310 in des
Reiches Acht verfiel, schädigten ihn die Villinger bis zu dem Grade,
dass sie es für nöthig fanden, sich von Kaiser Heinrich VII. verbriefen
zu lassen, dass ihnen nie zum Vorwurfe gereichen solle, was sie,
in des Reiches Dienst, dem Grafen zugelugt hatten 3 ). Im Jahre 1311,
A ) Schreiber, Urkb. der Stadt Freib. 1, 140
2 ) Geben zu Villingen Samstag nach St. Niclaslag 1324. Abschrift von 1665 im f.
Fürsten!). Archive.
3 ) 1311, 17. Jul. im Iagcr vor Brescia. Böhmer, Beg. Ilcinr. VII 388 im Addit. 1, und
Stalin 3, 131.