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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

Wie  kam  die  Sladt  Villingen  vom  Hause  Fürstenberg  an  Österreich?  101

Villingen  erstreckte.  Der  mehr  oder  minder  heftige  Kampf  der
Zunftgenossen  gegen  das  Altbürgerthum  der  ritterbürtigen  Geschlechter ­
  (Patricier)  war  an  der  Tagesordnung.
Auch  in  Villingen  hatte  das  Zunftregiment  die  alte,  mehr  aristokratische ­
  Verfassung  siegreich  verdrängt.  Wir  wissen  dieses  mit
Bestimmtheit  aus  der  merkwürdigen  Urkunde,  welche  die  beiden
Grafen  Johann  und  Götz  von  Fürstenberg  am  7.  December  1324
ausstellten  i).
Der  wesentliche  Inhalt  dieser  Urkunde  ist  folgender.  Die  Grafen
bestätigen,  mit  gutem  Willen,  Wissen  und  Rathe  des  Schultheissen,
Bürgermeisters  und  der  Vierundzwanziger,  des  grossen  Rathes  und
der  Gemeinde  zu  Villingen,  dem  Bürgermeister  und  den  Zünften  ihre
Rechte  und  bestimmen,  dass  alle  ihre  Nachfolger,  wenn  sie  den
Bürgern  und  der  Stadt  schwören,  mit  in  den  Eid  nehmen  sollen,
Bürgermeister  und  Zünfte  aufrecht  zu  erhalten  3 ).
Hinsichtlich  der  Wahl  zum  Bürgermeister  wird  bestimmt,  dass
die  Vierundzwanziger  und  die  Zunftmeister,  ein  jeder  Zunftmeister
selbfünft,  also  wol  mit  vier  seiner  Zunftgenossen,  auf  ihren  Eid
einen  Bürger  von  Villingen  bezeichnen  sollen,  welcher  dem  Grafen,
der  Stadt  und  dem  Lande  passend  sei.  Der  Gewählte  darf  nicht  ablehnen. ­
  Versucht  er  es  gleichwohl,  so  soll  ihn  der  Rath  dazu  zwingen,
ein  Jahr  lang  aus  der  Stadt  zu  fahren.  Will  er  dann  nach  Jahresfrist ­
  wieder  einfahren,  so  muss  er  zur  Busse  eine  Mark  Silbers  in
die  geschworene  Einung  legen.  Er  erhält  jedoch  für  seinen  Dienst
jährlich  sechs  Mark  Silbers  und  ist  auch,  für  die  Dauer  desselben

*)  Geben  ze  Vilingen  an  dem  nechsten  freitage  nach  St,  Nicolnustag e  Es  liegt
mir  diese  Urkunde  in  einer  Abschrift  des  Jahres  1665  im  F.  Fürsten!).  Archive  und
in  einer  aus  Kefer’s  Nachlasse  stammenden  Copia  vidimata  von  1790  vor.  Beide
Abschriften  stimmen  überein.  Wäre  nicht  in  beiden  Abschriften  die  Sprache  gar  sehr
verdorben,  so  wäre  wol  ein  Abdruck  am  Platze.
Das  Amt  eines  Bürgermeisters  ist  in  Villingen  bis  1306  nachgewiesen  durch
Kefer’sche  Excerpte  aus  Originalurkunden.  Vergl.  Mone’s  Zeitschrift  8,  115.  Die
älteste  Originalurkunde  des  Karlsruher  Generallaudesarchives,  welche  das  Amt  eines
Bürgermeisters  zu  Villingen  erwähnt,  ist  nach  Bader’s  Angabe  1.  c.  8,  373  vom
8.  Mai  1315.  Im  f.  Fürsten!).  Arch.  befinden  sich  Originalurkunden  von  1310  und  1311,
in  welchen  bereits  der  Bürgermeister  von  Villingen  genannt  ist.  Die  Vierundzwanziger
sind  wol  dem  Freiburger  Rechte  nachgebildet.  Schon  das  ältesle  Stadtrecht  kennt
die  XXIIII  cousules,  Schreiber,  Urkb.  1,  8.  Das  waren  die  sog.  alten  Vieruud-•
  zwanziger.  Die  sog.  neuen  Vierundzwanziger  wurden  1248  den  allen  beigesellt
Statuimus  preterea  alios  viginti  qualuor  prioribus  viginli  quatnor  conjurati»  fore
adjungendos.  Schreiber,  Urkb.  1,  53,
            
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