Wie kam die Sladt Villingen vom Hause Fürstenberg an Österreich? 101
Villingen erstreckte. Der mehr oder minder heftige Kampf der
Zunftgenossen gegen das Altbürgerthum der ritterbürtigen Geschlechter
(Patricier) war an der Tagesordnung.
Auch in Villingen hatte das Zunftregiment die alte, mehr aristokratische
Verfassung siegreich verdrängt. Wir wissen dieses mit
Bestimmtheit aus der merkwürdigen Urkunde, welche die beiden
Grafen Johann und Götz von Fürstenberg am 7. December 1324
ausstellten i).
Der wesentliche Inhalt dieser Urkunde ist folgender. Die Grafen
bestätigen, mit gutem Willen, Wissen und Rathe des Schultheissen,
Bürgermeisters und der Vierundzwanziger, des grossen Rathes und
der Gemeinde zu Villingen, dem Bürgermeister und den Zünften ihre
Rechte und bestimmen, dass alle ihre Nachfolger, wenn sie den
Bürgern und der Stadt schwören, mit in den Eid nehmen sollen,
Bürgermeister und Zünfte aufrecht zu erhalten 3 ).
Hinsichtlich der Wahl zum Bürgermeister wird bestimmt, dass
die Vierundzwanziger und die Zunftmeister, ein jeder Zunftmeister
selbfünft, also wol mit vier seiner Zunftgenossen, auf ihren Eid
einen Bürger von Villingen bezeichnen sollen, welcher dem Grafen,
der Stadt und dem Lande passend sei. Der Gewählte darf nicht ablehnen.
Versucht er es gleichwohl, so soll ihn der Rath dazu zwingen,
ein Jahr lang aus der Stadt zu fahren. Will er dann nach Jahresfrist
wieder einfahren, so muss er zur Busse eine Mark Silbers in
die geschworene Einung legen. Er erhält jedoch für seinen Dienst
jährlich sechs Mark Silbers und ist auch, für die Dauer desselben
*) Geben ze Vilingen an dem nechsten freitage nach St, Nicolnustag e Es liegt
mir diese Urkunde in einer Abschrift des Jahres 1665 im F. Fürsten!). Archive und
in einer aus Kefer’s Nachlasse stammenden Copia vidimata von 1790 vor. Beide
Abschriften stimmen überein. Wäre nicht in beiden Abschriften die Sprache gar sehr
verdorben, so wäre wol ein Abdruck am Platze.
Das Amt eines Bürgermeisters ist in Villingen bis 1306 nachgewiesen durch
Kefer’sche Excerpte aus Originalurkunden. Vergl. Mone’s Zeitschrift 8, 115. Die
älteste Originalurkunde des Karlsruher Generallaudesarchives, welche das Amt eines
Bürgermeisters zu Villingen erwähnt, ist nach Bader’s Angabe 1. c. 8, 373 vom
8. Mai 1315. Im f. Fürsten!). Arch. befinden sich Originalurkunden von 1310 und 1311,
in welchen bereits der Bürgermeister von Villingen genannt ist. Die Vierundzwanziger
sind wol dem Freiburger Rechte nachgebildet. Schon das ältesle Stadtrecht kennt
die XXIIII cousules, Schreiber, Urkb. 1, 8. Das waren die sog. alten Vieruud-•
zwanziger. Die sog. neuen Vierundzwanziger wurden 1248 den allen beigesellt
Statuimus preterea alios viginti qualuor prioribus viginli quatnor conjurati» fore
adjungendos. Schreiber, Urkb. 1, 53,