Wie kam die Stadt Villingen vom Hause Fürstenberg au Östei'refth? 99
Egen von Fürstenberg der Stadt, dass sie das Schultheissenamt
fünf Jahre lang aus der Zahl der Vierundzwanziger besetzen dürfe *).
Graf Egirio von Fürstenberg, Herr zu Villingen und Haslach,
starb im Jahre 1324. Nunmehr tratin derThat der in der Urkunde vom
16. October 1284 vorgesehene Fall ein. Der Herr von Villingen
hinterliess zwei Söhne, während doch die Stadt nur unter einem
einzigen Gliede des gräflichen Hauses stehen konnte und wollte. Am
30. Mai 1324 2 ) verständigten sieh die Brüder Graf Johann und Graf
Götz von Fürstenberg vorläufig mit der Bürgerschaft dahin, dass sie
eidlich angelobten, die Stadt bei allen Rechten und Freiheiten zu
erhalten, welche diese unter ihrem Vater dem Grafen Egen besessen
habe. Fernerhin sagten sie der Bürgerschaft zu, dass sie, bis zu St.
Johannis zur Sonnwenden, und von dort an in zwei Jahren, also bis zum
24. Juni 1326, einen von ihnen beiden der Stadt zum Herrn setzen
wollten. Man bemerke, dass, während das Versprechen, die Stadt
bei ihren Rechten zu erhalten, ein eidliches war, die weitere Versprechung
keine eidliche gewesen ist, „vnd so die zwei iar für koinment,
so sun wir inen einen herren vnder vns geben, swenne si es
vorderen“.
Derjenige unter den beiden Brüdern, welcher innerhalb der
Frist zum Herrn der Stadt eingesetzt wird, soll derselben alle jene
Puncte verbriefen, die in den älteren Verträgen enthalten sind s ).
Sollten die beiden Brüder innerhalb der zwei Jahre Stösse mit
einander bekommen, so ist die Stadt nicht gehalten, einem unter ihnen
beizustehen. Um nun den Villingern jede gewünschte Sicherheit zu
geben, siegelten, mit den beiden Brüdern Johann und Götz, auch
Graf Gebhard von Fürstenberg, Chorherr zu Constanz (ihr Oheim),
Markgraf Heinrich von Hachberg, die Grafen Konrad von Freiburg,
Hug von Bregenz, Heinrich von Fürstenberg (der Sohn ihres Oheims
Friedrich) und Rudolf von Hohenberg, sowie Herr Walther von
Geroldseck. Die Stadt war also, in Hinsicht auf die Erhaltung des
status quo, hinreichend gesichert. Aber sie verlangte mehr. So scheint
es wenigstens.
*) Archivrepertorium von 1686 zu Villingen.
2 ) G. ze Vilingen an dem nehsten gutentage vor dem pfingsttage 1324. Copia vidimata
von 1790 in Kefer’s Nachlass.
3 ) Sie werden einzeln aufgeführt. Es sind die in den Urkk. vom 16. Oct. 1284. und vom
24. Aug. 128G enthaltenen Puncte.
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