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Roth von Sclireckenstein
Die Stadt, deren Bürgerschaft damals fest zum Grafen hielt, widerstand
den Angriffen der Belagerer.
Daher sah sich K. Rudolf nochmals in die Lage versetzt, in
Person zu erscheinen, im October 1281 *)• Am 23. October kam
zwischen ihm und dem Grafen Egino ein Vergleich zu Stande, in
welchem unter anderem auch bestimmt wurde, dass der Graf alles
Reichsgut, welches er an sich gezogen hatte, zurückgeben müsse
und dass ihm der König darum Recht thun solle, wenn er es suche 2 ).
Dieser Punct ist von Wichtigkeit. Es handelte sich also, wie bei
Villingen und Haslach, um eine Prüfung und Anerkennung von Besitztiteln,
die aus der Zäringer Erbe flössen.
Das gute Einvernehmen zwischen dem Grafen und der Bürgerschaft
war aber nicht von langer Dauer. K. Rudolf musste, am 17. Juni
1282, durch seine Boten richten und schlichten lassen s ). Wir heben
aus dieser Urkunde nur hervor, dass die Stadt, die ihrem Grafen
bisher 100 Mark Silber als Steuer bezahlte, von nun an 200 Mark
zahlen sollte. Die Grafen von Fürstenberg erhoben, wie bereits erwähnt
wurde, im Jahre 1284 nur 40 Mark von Villingen.
War auch Freiburg bedeutend grösser, so wird sich das Verhältniss
der Leistungsfähigkeit der beiden Städte doch kaum wie
5: 1 gestellt haben.
Was nun die Grafen von Freiburg betrifft, so genügt es zu
wissen, dass dieselben, trotz einer ganzen Reihe von Sühnversuchen,
seit dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts nie mehr in ein eigentlich
gedeihliches Einvernehmen mit ihrer Bürgerschaft kamen. Die
Stadt war hiebei der mächtige, der gewinnende Theil. Die Grafen
sanken nach und nach, nicht ohne eigene Schuld, aber auch keineswegs
nur durch dieselbe, zu einer so bedenklichen Lage herab,
dass ihnen nur noch der Schatten eines Regimentes blieb 4 ).
Aber auch in Villingen sollte die Gewalt der Grafen von Fürstenberg
noch weiter herabgedrückt werden, als bereits durch die schon
erwähnten Verträge geschehen war. Im Jahre 1303 bewilligte Graf
*) Ann. Colm. 1. c. 17.
2 ) Schreiber, Urkb. der Stadt Fred). 1,91.
3 ) Schreiber, Urkb. 1, 92.
4 ) Yergl. Stalin 3, 102 und Kopp Reichsgesch. 5, 404.