Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

96

Roth  von  Sc  li  r  e  c  k  e  n  s  t  e  i  n

gegen  die  Villinger  zusteht,  welche  seinen  Bann  zu  Zindelstein
überfahren  hatten.
Die  Stadt,  der  man  hieraus  keinen  Vorwurf  machen  kann,  fuhr
fort  in  ihren  auf  grössere  Selbstständigkeit  gerichteten  Bestrebungen.
Die  ganzen  Zeitverhältnisse  waren  ihr  hiebei  günstig.  Als  ihr  K.  Albrecht
  am  30.  September  129S  das  schon  von  seinem  Vater  anerkannte ­
  Privilegium  de  non  evocando  bestätigte,  geschah  der  Grafen
von  Fürstenberg  in  dieser  Urkunde  keine  Erwähnung.  Dagegen  wird
die  getreue  Anhänglichkeit,  welche  die  Stadt  gegen  das  Reich  hege,
ausdrücklich  hervorgehoben 1 ).  Auch  scheint  es,  als  ob  die  schon
von  K.  Rudolf  geregelte  Frage,  hinsichtlich  der  Ansprüche  des  Reiches
auf  Villingen  und  Haslach,  im  Jahre  1297  nochmals  in  Angriff  genommen ­
  worden  sei.  Es  stellt  nämlich  K.  Wenzel  von  Böhmen  am  23.  August ­
  dieses  Jahres  zu  Kaden  einen  Willbrief  aus,  in  welchem  er  den
vormals  (1282)  von  seinem  Schwiegervater  K.  Rudolf  seligen,  mit
dem  Grafen  Heinrich  von  Fürstenberg  wegen  der  genannten  Städte
abgeschlossenen  Vergleich  bestätigt 2 ).  Ein  gleiches  geschah  auch
zu  Prag,  am  4.  Juni  1297,  durch  den  Herzog  Albert  von  Sachsen,
der  seinen  am  19.  September  1282  ertheilten  Willbrief  wörtlich
wiederholt 3 )-  Oh  sich  K.  Adolf  mit  dieser  Sache  befasste,  ist  nicht
bekannt 4 ).
Das  Verhältniss  der  Grafen  von  Fürstenberg  zur  Stadt  Villingen, ­
  so  wie  sich  dasselbe  am  Schlosse  des  13.  Jahrhunderts  urkundlich ­
  herausstellt,  dürfte  also  wo!  hinreichend  begründen,  wenn  wir

1 )  Böhmer  Reg - .  Albert.  605  in  Addit.  1.  Ieh  entnehme  den  Inhalt  dieser  noch  nicht
gedruckten  Urk.  einer  Abschrift  vom  Jahre  1065Jm  f.  Fürstenb.  Archive.  Münch  1,
282  gibt  an,  diese  Urk.  sei  vom  23.  Aug.  1298.  Das  wäre  gerade  einen  Tag  vor
der  Königskrönung.  Sie  ist  aber  d.  d.  apud  Nurembereh  II.  Kal.  Oct.  1298.  ind.
12.  reg.  1.
2 )  Dat.  in  Cadano  1297.  X.  Kal.  Sept.  ind.  10.  reg.  1.  In  Orig.,  sowie  auch  im
Vidimus  des  Abts  von  Thennenbach,  von  1321,  im  f.  Fürstenb:  Arch.  Da  diese  Urk.
wegen  des  Tages  zu  Kaden  (vergl.  Kopp,  Reichsgesch.  3,  238)  nicht  unwichtig
ist,  so  gebe  ich  sie  als  Beil.  II,  nach  dem  Originale.
3 )  Ohne  sich  indessen  auf  denselben  zu  beziehen.  Dat.  Präge  1297.  Feria  tertia  post
festum  pentecostes.  Coaeves  Datum  per  copiam  im  f.  Fürstenb.  Arch.  Das  Siegel
ist  abgefallen.
4)  Dass  der  Herzog  von  Sachsen  zu  Pfingsten  1297  in  Prag  war,  auf  der  grossen
Fürstenversammlung,  in  welcher  gegen  K.  Adolf  die  erste  Berathung  stattfand,
wie  das  Reich  besser  zu  regieren  sei,  ersehen  wir  aus  Böhmer,  Reichssachen  211.
Daselbst  ist  auch  von  einem  Tage  zu  Kaden  die  Rede,  unter  Verweisung  auf  Chron.
Salisb.  apd.  Pez  I,  394.  Chron.  Aul.  reg.  apd.  Dobner  5,  120  u.  s.  w.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.