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Roth von Sc li r e c k e n s t e i n
gegen die Villinger zusteht, welche seinen Bann zu Zindelstein
überfahren hatten.
Die Stadt, der man hieraus keinen Vorwurf machen kann, fuhr
fort in ihren auf grössere Selbstständigkeit gerichteten Bestrebungen.
Die ganzen Zeitverhältnisse waren ihr hiebei günstig. Als ihr K. Albrecht
am 30. September 129S das schon von seinem Vater anerkannte
Privilegium de non evocando bestätigte, geschah der Grafen
von Fürstenberg in dieser Urkunde keine Erwähnung. Dagegen wird
die getreue Anhänglichkeit, welche die Stadt gegen das Reich hege,
ausdrücklich hervorgehoben 1 ). Auch scheint es, als ob die schon
von K. Rudolf geregelte Frage, hinsichtlich der Ansprüche des Reiches
auf Villingen und Haslach, im Jahre 1297 nochmals in Angriff genommen
worden sei. Es stellt nämlich K. Wenzel von Böhmen am 23. August
dieses Jahres zu Kaden einen Willbrief aus, in welchem er den
vormals (1282) von seinem Schwiegervater K. Rudolf seligen, mit
dem Grafen Heinrich von Fürstenberg wegen der genannten Städte
abgeschlossenen Vergleich bestätigt 2 ). Ein gleiches geschah auch
zu Prag, am 4. Juni 1297, durch den Herzog Albert von Sachsen,
der seinen am 19. September 1282 ertheilten Willbrief wörtlich
wiederholt 3 )- Oh sich K. Adolf mit dieser Sache befasste, ist nicht
bekannt 4 ).
Das Verhältniss der Grafen von Fürstenberg zur Stadt Villingen,
so wie sich dasselbe am Schlosse des 13. Jahrhunderts urkundlich
herausstellt, dürfte also wo! hinreichend begründen, wenn wir
1 ) Böhmer Reg - . Albert. 605 in Addit. 1. Ieh entnehme den Inhalt dieser noch nicht
gedruckten Urk. einer Abschrift vom Jahre 1065Jm f. Fürstenb. Archive. Münch 1,
282 gibt an, diese Urk. sei vom 23. Aug. 1298. Das wäre gerade einen Tag vor
der Königskrönung. Sie ist aber d. d. apud Nurembereh II. Kal. Oct. 1298. ind.
12. reg. 1.
2 ) Dat. in Cadano 1297. X. Kal. Sept. ind. 10. reg. 1. In Orig., sowie auch im
Vidimus des Abts von Thennenbach, von 1321, im f. Fürstenb: Arch. Da diese Urk.
wegen des Tages zu Kaden (vergl. Kopp, Reichsgesch. 3, 238) nicht unwichtig
ist, so gebe ich sie als Beil. II, nach dem Originale.
3 ) Ohne sich indessen auf denselben zu beziehen. Dat. Präge 1297. Feria tertia post
festum pentecostes. Coaeves Datum per copiam im f. Fürstenb. Arch. Das Siegel
ist abgefallen.
4) Dass der Herzog von Sachsen zu Pfingsten 1297 in Prag war, auf der grossen
Fürstenversammlung, in welcher gegen K. Adolf die erste Berathung stattfand,
wie das Reich besser zu regieren sei, ersehen wir aus Böhmer, Reichssachen 211.
Daselbst ist auch von einem Tage zu Kaden die Rede, unter Verweisung auf Chron.
Salisb. apd. Pez I, 394. Chron. Aul. reg. apd. Dobner 5, 120 u. s. w.