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Roth von Schreckenstein
Fürstenberg, Bischof Rudolf von Constanz, Graf Albrecht von Hohenberg,
Markgraf Heinrich von Hachberg, Graf Egino von Freiburg,
Graf Ulrich von Montfort, Graf Mangold von Nellenburg und Graf
Götz von Tübingen. Die Grafen Konrad und Gebhard von Fürstenberg,
die noch nicht eigenes Siegel führen, verbinden sich mit ihren
Brüdern *).
Man wird nicht behaupten wollen, dass den Grafen, laut dieses
Vertrages, grosse Macht in der Stadt geblieben sei. Die Brüder
setzten, noch vor Ablauf der bedingten Frist, den Grafen Egen
(Egino) zum Herrn ein. Dieser gab der Stadt am 24. August 1286
einen Revers 2 ), in welchem er verspricht, die in der Urkunde vom
16. October 1284 enthaltenen Puncte getreulich einzuhalten. Es
siegelten mit ihm Graf Albrecht von Hohenberg, Markgraf Heinrich
von Hachberg, die Grafen Egen und Heinrich von Freiburg, Graf
Ulrich von Montfort, Graf Mangold von Nellenburg, Graf Götz von
Tübingen und Graf Friedrich von Fürstenberg.
Anfänglich scheint Graf Egino mit der Stadt in gutem Einvernehmen
gelebt zu haben. Im Jahre 1288 vergabt er an das Hospital
daselbst 2 ) den Bauplatz, auf welchem dasselbe gegründet wurde
und schenkt demselben alle Rechte und Freiheiten, welche das Hospital
zu Freiburg von der dortigen Herrschaft erhalten hat. Das geschah
mit Zustimmung seiner lieben Bürger zu Villingen. Im Jahre 1290
aber, am 20. Juli, stellt der Graf den Bürgern bereits einen Sühnbrief
aus, in welchem das Versprechen gegeben wird, sie nimmermehr an
ihren Rechten zu irren und alles zu halten, was in der Handfeste
stehe, welche er ihnen gegeben habe. Egen stellt hiebei neun seiner
Freunde (Verwandten) und Dienstleute zu Bürgen, die zu den Heiligen
schwören, auf Mahnung der Bürger, in einem Monate Abhilfe zu
schaffen, wenn Graf Egen die getroffene Vereinbarung überfahren
sollte. Auch verpflichten sich dieselben dazu, dem Grafen in keiner-1)
Die Siegel sind wohlerhalten, mit Ausnahme desjenigen des Bischofs von Constanz,
welches fehlt.
2 ) Geben ze Villingen 1286 an St. Bartholomäustage. Abschrift im f. Fürsten!). Archive
nach dem Orig, zu Villingen. Ich habe diese Abschrift zwar nicht mit dem Original,
wohl aber mit einer, in Kefer’s Nachlasse befindlichen , Cop. vidim. von 1790 verglichen
und sachlich übereinstimmend gefunden. Nur die Sprache hatte. Noth
gelitten
8 ) 1288 ohne Tag. Act. et dat. Vilingen ind. prima. Abschrift im f. Fürsten!). Archive,