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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 48. Band, (Jahrgang 1864)

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Roth  von  Schreckenstein

Fürstenberg,  Bischof  Rudolf  von  Constanz,  Graf  Albrecht  von  Hohenberg, ­
  Markgraf  Heinrich  von  Hachberg,  Graf  Egino  von  Freiburg,
Graf  Ulrich  von  Montfort,  Graf  Mangold  von  Nellenburg  und  Graf
Götz  von  Tübingen.  Die  Grafen  Konrad  und  Gebhard  von  Fürstenberg, ­
  die  noch  nicht  eigenes  Siegel  führen,  verbinden  sich  mit  ihren
Brüdern  *).
Man  wird  nicht  behaupten  wollen,  dass  den  Grafen,  laut  dieses
Vertrages,  grosse  Macht  in  der  Stadt  geblieben  sei.  Die  Brüder
setzten,  noch  vor  Ablauf  der  bedingten  Frist,  den  Grafen  Egen
(Egino)  zum  Herrn  ein.  Dieser  gab  der  Stadt  am  24.  August  1286
einen  Revers 2 ),  in  welchem  er  verspricht,  die  in  der  Urkunde  vom
16.  October  1284  enthaltenen  Puncte  getreulich  einzuhalten.  Es
siegelten  mit  ihm  Graf  Albrecht  von  Hohenberg,  Markgraf  Heinrich
von  Hachberg,  die  Grafen  Egen  und  Heinrich  von  Freiburg,  Graf
Ulrich  von  Montfort,  Graf  Mangold  von  Nellenburg,  Graf  Götz  von
Tübingen  und  Graf  Friedrich  von  Fürstenberg.
Anfänglich  scheint  Graf  Egino  mit  der  Stadt  in  gutem  Einvernehmen ­
  gelebt  zu  haben.  Im  Jahre  1288  vergabt  er  an  das  Hospital
daselbst 2 )  den  Bauplatz,  auf  welchem  dasselbe  gegründet  wurde
und  schenkt  demselben  alle  Rechte  und  Freiheiten,  welche  das  Hospital ­
  zu  Freiburg  von  der  dortigen  Herrschaft  erhalten  hat.  Das  geschah
mit  Zustimmung  seiner  lieben  Bürger  zu  Villingen.  Im  Jahre  1290
aber,  am  20.  Juli,  stellt  der  Graf  den  Bürgern  bereits  einen  Sühnbrief
aus,  in  welchem  das  Versprechen  gegeben  wird,  sie  nimmermehr  an
ihren  Rechten  zu  irren  und  alles  zu  halten,  was  in  der  Handfeste
stehe,  welche  er  ihnen  gegeben  habe.  Egen  stellt  hiebei  neun  seiner
Freunde  (Verwandten)  und  Dienstleute  zu  Bürgen,  die  zu  den  Heiligen ­
  schwören,  auf  Mahnung  der  Bürger,  in  einem  Monate  Abhilfe  zu
schaffen,  wenn  Graf  Egen  die  getroffene  Vereinbarung  überfahren
sollte.  Auch  verpflichten  sich  dieselben  dazu,  dem  Grafen  in  keiner-1)

  Die  Siegel  sind  wohlerhalten,  mit  Ausnahme  desjenigen  des  Bischofs  von  Constanz,
welches  fehlt.
2 )  Geben  ze  Villingen  1286  an  St.  Bartholomäustage.  Abschrift  im  f.  Fürsten!).  Archive
nach  dem  Orig,  zu  Villingen.  Ich  habe  diese  Abschrift  zwar  nicht  mit  dem  Original,
wohl  aber  mit  einer,  in  Kefer’s  Nachlasse  befindlichen  ,  Cop.  vidim.  von  1790  verglichen ­
  und  sachlich  übereinstimmend  gefunden.  Nur  die  Sprache  hatte.  Noth
gelitten
8 )  1288  ohne  Tag.  Act.  et  dat.  Vilingen  ind.  prima.  Abschrift  im  f.  Fürsten!).  Archive,
            
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