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Dr. P f i z m a i e r
Namens in Wei. Im eilften Jahre dieses Fürsten (331 vor uns. Zeitr.)
trat der als Gesetzgeber berüchtigte Fürstenenkel ijj^I Yang von
Wei in die Dienste von Thsin. Im sechzehnten Jahre des Fürsten
Selling (346 vor uns. Zeitr.) vertauschte Wei die seinem Fürsten
einst verliehene Benennung Kung „Lehensfürst ersten Ranges“
gegen die ursprüngliche geringere Benennung Heu „Lehens
fürst zweiten Ranges“.
Fürst Sching starb im neunundzwanzigsten Jahre seiner Len
kung (333 vor uns. Zeitr.) und hatte zum Nachfolger seinen Sohn,
den Fürsten Ping.
Fürst Ping starb im achten Jahre seiner Lenkung (323 vor uns.
Zeitr.) und hatte zum Nachfolger seinen Sohn, den „Gebieter“
ppjj Thse. Im fünften Jahre dieses Fürsten (320 vor uns. Zeitr.)
schaffte Wei für seine Fürsten auch die Benennung „Lehensfürst
zweiten Ranges“ ab und belegte sie mit der geringeren Benennung
Kiün „Gebieter“. Wei bestand damals nur noch aus dem kleinen
Landstriche Pö-yang *).
Der „Gebieter“ Thse starb im zweiundvierzigsten Jahre seiner
Lenkung (283 vor uns. Zeitr.) und hatte zum Nachfolger seinen
Sohn, den „Gebieter“ Hoai. Derselbe ist der zweite Landes
fürst dieses Namens in Wei. Der „Gebieter“ Hoai erschien im
einunddreissigsten Jahre seiner Lenkung (233 vor uns. Zeitr.) an
dem Hofe des Königs Ngan-li von Wei, woselbst ihn die Machthaber
des Landes in ein Gefängniss setzen und tödten Hessen. Das Königs
land Wei erhob hierauf einen jüngeren Bruder des „Gebieters“
Thse zum- Landesfürsteu. Derselbe heisst in der Geschichte der
„Gebieter“ 7t Y uen und war ursprünglich ein Eidam des Königs
von Wei, aus welchem Grunde er durch die Macht dieses Landes
eingesetzt ward.
Im vierzehnten Jahre des „Gebieters“ Yuen (239 vor uns.
Zeitr.) hatte Thsin das östliche Gebiet des Königslandes Wei
weggenommen und daraus die „Landschaft des Ostens“ gebildet.
Dieser Landstrich ist das heutige
Hoi», Kreis Thni-ming in Ho-nan.