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Di*. G. S a n d h a a s
Recension II, zu welcher der Text R gehört. Ihr Merkmal sind
diejenigen Abweichungen von G 1 , welche R mit J und G 2 tlieilt,
während die Eigenthümlichkeiten, welche R auch von J und G
scheiden, als eigentluimliche Fortbildung bez. Missbildung 1 ) des
ursprünglichen Textes der Recension II aufzufassen sind 2 ).
RecensionIII, welche die beiden Handschritten J undG 2 umfasst, ^
mit denjenigen Eigenthümlichkeiten, welche diese Handschriften mit
einander theilen und denen gegenüber die formellen Eigenthiimlich-
keiten, welche jede dieser beiden Handschriften für sich allein zeigt,
wieder als Weiterbildung des ursprünglichen Textes derRecensionIII
gedacht werden müssen.
II. Das gegenseitige Verhältniss der 3Recensionen werden wir
uns dann aber so zu denken haben, dass I die Grundlage von II und
III ist, so jedoch , dass III nicht unmittelbar aus I geflossen ist,
sondern zunächst aus II geschöpft hat.
1. Dass nämlichl dieGrundlage der beiden anderen Recensionen
ist, dürfte sich zuvörderst in stofflicher Hinsicht einfach daraus erge
ben, dass während I nichts enthält, was nicht auch in II und III stünde,
darin 19 Capitel fehlen, welche II und III gemeinschaftlich sind, und
10 Capitel, welche III auch vor II voraus hat. Schon diese materielle ^
Ursprünglichkeit von I rechtfertigt aber bis zum Beweise des Gegen-
theiles die Annahme, dass I auch in formeller Beziehung die Quelle
von II und III ist, und ist nun unsere weitere Behauptung richtig,
dass II selber wieder die nächste Quelle von III ist, so findet jene
Annahme auch noch eine besondere Stütze in dem Umstande, dass
die Anordnung von II (abgesehen von einigen wenigen, in III wieder-
b) Ilom. G87. Da nämlich diese (jetzt vermisste) Handschrift, was den Inhalt betrifft,
mit Horn. 686 völlig-identisch ist (s. Abs. I, Note 4) so liegt die Vermuthung- nahe,
dass sie auch unser Rechtshuch in der gleichen Gestalt enthielt, wie Hom. 686.
c) Hom. 670. Für diese jetzt gleichfalls verschollene Handschrift gilt nämlich, nach
dem, was Senkenberg, Gedanken von dem jederzeit lebhaften Gebrauch S. 17 über
sie mittheilt (vgl. Siegel S. 6, Note 1) dasselbe Raisonnement, wie für Hom. 687.
1 ) Missbildungen sind die Einschaltung von R 11 und 21, sowie die Zerlegung von
G 1 60 (= J 74 = G 2 69) in die Capitel R 67, 41 und der Zusatz zu R 20. ^
*) Der Zusatz zu R 20, welcher dem Anfänge von R 132 — J 21 — G 2 20 entspricht,
legt übrigens die Möglichkeit nahe , dass die Capitel R. 126—145 (= J 23—26,
21, 22, 27—38 = R 22—25, 20, 21, 26—37) auch in der Recension II ursprünglich
auf R 20 (= G 1 19 = J 20 = G 2 19) folgten und erst durch eine Weiterbildung
dieser Recension die Stellung am Schlüsse des Rechtsbuches erhielten, welche sie in R
eianehmen. S. auch schon Stark S. 18.
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