Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 2. Band, (Jahrgang 1849)

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Diese mögen uns entschuldigen, wenn wir kaum die Hälfte 
von dem leisteten, was wir versprochen und zu leisten hoffen 
durften. Die Schuld der historischen Commission ist es nicht. 
Vom „Archiv” wurden fünf Hefte, zusammen 45 Bogen ge 
liefert. Von diesen 45 Bogen lieferte das wirkliche Mitglied, 
Herr k. Rath Bergmann 12 Bogen, die korrespondirenden 
Mitglieder Freiherr Gottlieb von Ankershofen 2‘/ s und 
Herr Gregor Wolny, Benedictiner von Raigern 1V 4 Bogen, 
der k. bairische Akademiker Ritter von Koch-Sternfeld 
aber 4*4 Rogen. Vom Referenten wurden 24 Bogen geliefert. 
Drei Viertel-Bogen betragen die verzeichneten Handschriften 
des historischen Vereines für Kärnthen. — Es sind XV ver 
schiedene Artikel. Nehmen wir Rücksicht auf den Inhalt dieser 
fünf Hefte, welche den ersten Jahrgang 1848 bilden, so ist 
Nr. I. für die Geschichte Süddeutschlands im dreizehn 
ten Jahrhunderte in der verwirrten Zeit des Interregnums, 
Nr. V für die Geschichte Deutschlands und des Hauses 
Habsburg im ersten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts, 
Nr. III. für die Geschichte des Königs von Ungern Mat 
thias Corvin in den letzten Jahren seiner Herrschaft (1486 
bis 1489) wohl nicht unerspriesslich, die Seitenzahl dieser Arti 
kel beträgt 166, über 10 Bogen, beinahe ein Viertel des Ganzen. 
Für die Geschichte des Landes unter der Enns, des 
Stammlandes, wurden über 300 Seiten verwendet, beinahe 20 
Bogen. (Die Artikel I. III. IX. X. XIII. XIV.) — Zwölf Bogen 
waren der Geschichte Vorarlbergs (VII. VIII.), drei Bogen 
der Geschichte Kärnthens (IV. VI.) und ein Bogen der Ge 
schichte Mährens (Art. XV.) gewidmet, abgesehen, dass in 
den Artikeln III und XIV auch für mährische Geschichte nicht 
wenige Notizen Vorkommen. 
Nimmt man Rücksicht auf die geschichtliche For 
schung ohne Zweifel lähmenden Zeitverhältnisse, durch wel 
che bei weitem die Mehrzahl der Mitglieder unserer Akademie 
abgehalten wurden, die Zwecke der historischen Commission 
werkthätig zu unterstützen, so dürfte das Urtheil über das Ge 
leistete nicht ungünstig ausfallen. 
Doch stets muss man im Auge behalten, dass das „Ar 
chiv” seiner Bestimmung gemäss auf das historische M a t e- 
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