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G. Z a p p e r t.
Verfolgungen zu Schaden. So wurden bei der iraBeginne des ersten
Kreuzzuges in Cöln ausgebrochenen, die Häuser der Juden geplün
dert und die hebräischen Gesetzbücher zerrissen (Schunk, „Beitr.
z. Mainz. Geschichte“, 3, 402 f. aus einer Quelle des XVII. Jahr.).
Im Jahre 1146 drang eine Rotte zu Mido (Metz?) in das Haus des
Rabbi, plünderte ihn und zerriss vor seinen Augen die Gesetzbücher.
Jos. Ben Meir, „Sepher dibra hajomim“ fol. 44 b. Vened. 1654.
Dass Wilken, Kreuzzüge 3, Beil. 1, pag. 1 —17 einen Theil des
Originals in’s Deutsche übertrug, scheint, wie ich aus Fürst, Bibi.
Hebr. 1, 115 ersehe, wenig bekannt. Bei Vertreibung der Juden
und Weihung der Synagogen zu Kirchen, so z. B. in Prag (Cosmas
ad Ann. 1124, ap. P. Mon. Germ. 11, 128. 1. 40) Q, dürften über
haupt ausser Kleinodien auch Schriftwerke nur wenig Schonung von
Seite der Plünderer erfahren haben 3 ). Ähnliches mag über unsere
hebräische Handschrift ergangen sein; vielleicht schon bei der Plün
derung der Juden in St. Pölten (1306) 3 ) in fremde Hände gerathen,
und von einem Juden zurückgekauft, erlag sie bei der unter Herzog
Albrecht V. im Jahre 1421 erfolgten lumultuarischen Entfernung der
Juden aus Wien 4 ) ihrem Schicksale und erhielt von dem Messer des
Buchbinders, der eines ihrer Fragmente beim Einband eines Exem-
plares der jenem Herzoge gewidmeten Schrift: „Das SchefT“ ver
wandte, endlich den Gnadenstoss (cnf. mein: Über das Fragment
eines Liber dativus der überseeisch-keltischen Mönche, pag. 71).
Wir lassen nun eine worttreue neuhochdeutsche Übertragung
unseres Schlummerliedes folgen:
*) Über die Weihungsformeln von Synagogen zu Kirchen s. Martene: „De antiqu.
Eccl. ritib.“ 2. 792. e. seq. edit. Antw. cnf. S. Gregor. M. op. 2. 930 a, und pag.
497 c.
2 ) Dass bei Aufständen gegen Kirchenfiirsten von Seite der Bürger selbst Kirchen ge
plündert und Urkunden wie Bücher in den Koth getreten wurden, zeigt unter meh
rerein auch der Mainzer Aufruhr gegen Erzbischof Arnold (1133—1160). B öh m er,
Fontes 3, 292.
3 ) „Circa idem tempus simul et anno, apud Sanctum Ypolitum Judaei circa corpus
Christi sacrilegia comisere crudelia. Indignata ergo cives, cunctos Judeos
ipsius habitatores civitatis ferro pene perimere et gladio“. P. Mon. Germ. 11’
734, 1. 3.
4 ) P. Mon. Germ. 11,317, I. 23 seq. Kurz: „Österreich unter Herzog Albrecht IV.“
2, pag. 191 und 433. Sch 1 a ger : „Wiener Skizzen“ 1, pag. 41, 69 IT. cnf. ebd. 2,
162 seq.