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Phillips.
Seinerseits hatte aber auch Rudolf, vermuthlich gleich nach seiner
Wahl, über diese an den Papst Bericht erstattet und von ihr bemerkt,
dass sie vollzogen sei von den Wahlfürsten, denen das Hecht, den
römischen König zu wählen, von Alters her zusteht — principes
electores, quibus in Romani electione regis jus competit ab anti-
quo 536 ). Gregor X. begrüsste auch wirklich unterm 26. September
1274 Rudolf als einen römischen König und verhiess ihm die Beru
fung zur Kaiserkrönung, setzte auch gleichzeitig dem König Otakar
die Gründe zu dieser Handlungsweise auseinander 537 ). Bald darauf
wies er auch den Castilianer Alfons, der niemals nach Deutschland
gekommen war, mit seinen rechtlich nicht begründeten Ansprüchen
zurück 533 ) und bemerkte ihm, dass Rudolf das Reich mit Gunst aller
derer, die hei der Wahl des Kaisers eine Stimme hätten, einen Ein
zigen ausgenommen, erhalten habe — cum favore omnium voccm in
electione Imperatoris liabentium, uno dumta.vat excepto 539 ). Otakar
verharrte aber auf der Nichtanerkennung Rudolfs als eines unrecht
mässig gewählten Königs, wenigstens scheint ein Streit, der sich im
Jahre 1275 auf dem Reichstage zu Augsburg erhob, auf eine die
Giltigkeit der Wahl betreffende Frage zu beziehen.
Der eben erwähnte Augsburger Reichstag vom 15. Mai 1275
bedarf noch einer näheren Berücksichtigung. Die Jahrbücher des
heiligen Rupert von Salzburg erzählen, dass daselbst viele grosse
Herren zusammengekommen seien, von den Wählern aber nur der
Herzog Ludwig fsed de electoribus nonnisi Ü. L.J sich eingefunden
habe. Auch der König von Böhmen und Herzog Heinrich von Baiern
hatten sich endlich herbeigelassen, Gesandte zu schicken. Man habe
hier, heisst es weiter, Fragen über das Recht der Königswahl vor
gelegt, bei welcher Gelegenheit sich die erwähnten Gesandten ver
uneinigt und dann ohne Ausgleichung den Hof verlassen, zuvor aber
noch beiderseits Ausführungen zur Genüge für ihre Rechte in Betreff
runt, et eundem in gravamen imperii nostrnmque prejudicium, postquam solemniter
appellavimus ad Sedem apostolicam, sacri dyadematis insigniverunt majestate. —
Jener Ausdruck principes Alein. etc. findet sich auch n. 10, p. 29.
526 ) Pertz 1. c. Tom. IV, p. 383.
527 ) Die betreffenden Actenstücke finden sich bei Rainald., Annal. eccles. ann. 1274,
n. 33 u. 37.
528 ) Auch liess er seinen Gesandten auf dem Concilium zu Lyon nicht zu, wohl aber
die Rudolfs. Vergl. Böhmer a. a. 0. S. 330.
529 ) R ain a I d. 1. c. n. 30.