Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 22. Band, (Jahrgang 1856)

294 
M a x v. K a r a j a n. 
des Ambrosianus an *), oder sind ganz unbedeutender Natur. Diese 
ausgenommen, fehlt kein einziges Scholion von E in cod. 133. Die 
sehr bedeutende Zahl der Fälle, wo bisher aus E allein bekannte 
Scholien auch in cod. 133 sich finden, dient zur weiteren Erhärtung 
der ausgesprochenen Ansicht. Mit Buch i, oder richtiger mit 6 
schliesst E. Der cod. 133 dagegen enthält in ziemlich gleicher Ver- 
theilung bis zum Anfang des Buches cd zahlreiche Scholien. Indem 
nun E für die Scholien zu e, 4S his i beinahe ganz entbehrlich wird, 
bietet er zu cod. 133 für die ersten vier Bücher eine sehr will 
kommene Ergänzung. Dass die Handschrift auch in den Partien, wo 
sie mit E übereinstimmt, viel Brauchbares liefert, lässt sich von 
dem höheren Alter und namentlich von der Sorgfältigkeit ihres 
Schreibers gegenüber der Nachlässigkeit desjenigen von E mit Beeilt 
erwarten und findet auch, wie sich im Folgenden zeigen wird, seine 
Bestätigung. 
Wir haben somit in unserem codex den bisher bekannten ältesten 
der Ambrosianischen Gruppe. Eine direete Benützung desselben 
durch eine dieser Gruppe angehöriger Handschriften darf auch nicht 
für E angenommen werden, wohl aber eine Benützung einer dem 
cod. 133 zur Hauptbasis dienenden Bedaction, in welcher dann jene 
wenigen geringfügigen Scholien enthalten gewesen sein mögen, die 
der verständige Schreiber 3 ) unserer Handschrift mit Recht wegge 
lassen. Nur durch diese Fassung des Verhältnisses erklärt sich ein 
fach das Fehlen so vieler Scholien unseres Codex in E, die ihrer 
vorwiegend exegetischen Natur wegen sicher ebenso wie so manche 
andere Aufnahme gefunden hätten. Doch dringen wir hier nicht 
weiter vor; auf so schlüpfrigem Terrain ist es sehr wenig gerathen 
Hypothesen aufzubauen. 
Es mögen nun einige Mittheilungen aus der Handschrift ihre 
Stelle finden, die als Belege für die oben ausgesprochenen Be 
hauptungen dienen sollen. Vollständigkeit ist hiebei nicht beab 
sichtigt. Die Reihe eröffnen Angaben von Scholien die sich in dem 
*) So die Scholien zu: fr, v. 32, p. 360, v. 63, p. 360 u. 361, v. 409, p. 392, v. 448, 
p. 393,21 u. 22, v. 493 , p. 395, v. 317 , p. 397 , 16—18, v. 329, v. 342, p. 399. 
Ebenso beinahe alle im Buche t. — 
2 ) Über diesen wird noch am Schlüsse gesprochen werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.