236
Boiler.
Hax i) etc. erhält seine Beziehung auf die Vergangenheit negativ
durch die Abwesenheit einerPraesenscharakteristik (vgl.jjJi, du-r).
In den finnisch-samojedischen Sprachen ist cl (t) zu j abgeschliffen,
statt dessen gewöhnlich der Zischlaut s (vgl. esthnisch) erscheint.
Dieser selbst verflüchtigt sich wieder zu das im Innern, gleich dem
griechischen Spiritus asper, ganz in dem Vocale aufgeht, so dass der
Begriff nur mehr durch den Vocal i, oder eine durch ihn hervor
gerufene Länge getragen wird.
2. Durch die mongolische Wurzel % (bai/o) „sein, bleiben“
I).
ein Denominativ zu Mandzu ? (ba) „lieu, endroit“ gehörig.
Statt ^ (bai) erscheint im Mongolischen auch, namentlich vor dem
Conditionalcharakter ^ (su), die kürzere Form | (ba-su) = samo-
jediseh -bsü 3 ). In dieser Gestalt erscheint sie in dem japanischen
(ba) und dem türkisch-tatarischen Gerundium auf ^ (up).
Begrifflich unterscheiden sich (’adug) und (bai^o) da
durch, dass jenes das BegrifFensein in der Thätigkeit, dieses das
Verharren hei derselben hervorhebt.
3. Im Tatarischen des Kaukasus führt Makaro w s ) die Verbin
dung der Wurzel mit dem perfectiven k, in der Form eines Participiums
praeter, als Imperfect auf, welcher Kasemb eg 4 ) dieBedeutung eines
II. Perfectums gibt.
4. Als Praeteritum fungirt auch die tscheremissisclie Bildung
auf -an 5 ), welche dem tatarischen Particip auf (glian), öl^(gän)
entspricht.
5. Das Mandzu-Imperfect enthält das Nomen praesentis sammt
seiner Copula ?? (hi) in Verbindung mit demselben perfectiven ^ (ka),
£(ko), (ke) °) (s. Perfect 6).
6. Im Japanischen entsteht durch die Combination des Partici
piums auf j - (te), ^"(de) mit einem der Verben y\(i-ru) oder
yi^ =} (wo-ru), der Sinn eines Imperfects 7 ).
*) Böhtlingk, Gramm. §. 378. 2 ) Castren, Wort. d. sam. Spr. Yorr. p.XXV.
3 ) Böhtlingk, in der Anzeige des Werkes in dem Bulletin de l’Acad. de St. Pet.
T. VI, p. 339. 4 ) Kasembeg, Ed. Zenker, p. 147. 5 ) Castren, Gramm. Tscher.
§. 35. 6 ) Kaulen, Ling. Mandsch. inst. §. 67. 7 ) Pfizmaier, Erläuterungen etc.
in den Sitzungsb. Bd. XII, p. 391.