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Boiler.
ergibt sich indess ein wesentlicher Unterschied. Die Wirkung der
Thätigkeit, welche den Gegenstand der Aussage bildet, erlischt
entweder mit dieser, wie der Eindruck des leuchtenden Blitzes
mit diesem zugleich schwindet, oder währet in dem durch sie
gesetzten Zustande fort, wie das fortdauernde Bewusstbleiben
einer reproducirten Vorstellung, einer gefundenen Wahrheit. Für den
Geist, der vorn gegenwärtigen Momente, als Mittelpuncte aller auf die
ZeitbezüglichenVorstellungen, den Act des Bewusstwerdens überschaut,
ist dieser zwar in beiden Fällen ein vergangener, da er aber nicht
unmittelbar die Erscheinung sondern seine eigene durch das Bewusst
werden bedingte Affeetion mittheilt, hat er es nur im ersteren Falle
mit einem absolut Entschwundenen (Praeteritum) zu thun, während
im zweiten nur die durch das Bewusstwerden hervorgerufene Verän
derung seines Zustandes der Vergangenheit angehört, der gesetzte
Zustand seihst aber für ihn gegenwärtig ist. So kommt es, dass
Aussagen mittelst Wurzeln der zweiten Classe ebensowohl auf
die Vergangenheit (was selten) als auf die Gegenwart (was
gewöhnlich der Fall) bezogen werden müssen 1 ). Sehr tref
fend ist diese Doppelstellung der Bedeutung in dem sanskritischen
(veda) „ich habe erschaut, ich weis“ zur Anschauung
gebracht; die Personalsuffixe des Perfect’s deuten auf den in
die Vergangenheit fallenden Moment des Erschauens, während die
Abwesenheit der Reduplication die Beziehung auf die Vergangenheit
aufhebt um die im Geiste sich fortsetzende Wirkung „das Wissen“ dar
zustellen. Indess wusste nur das Sanskrit, und dieses nur in dem
angeführten Falle beiden Beziehungen zu genügen, während die
verwandten Sprachen formell nur den momentanen Act bezeichnen
(ofda, memini, odi). So verhält sich die Sache auch in den ural-
altaischen Sprachen, wenn sie die Stammwurzel gebrauchen. Der
samojedische Ausdruck besagt ohne irgend eine Beziehung auf die
Zeit blos, dass die Erscheinung eine Thatsache sei; das fortlebende
Verständnis der Wurzelbedeutung reicht hin, diese in die Vergan
genheit zu versetzen oder auf den durch die Thätigkeitsäusserung
bedingten, noch fortwährenden Zustand zu verweisen: (Jur. samoje-
diseh) mu-eu „ich nahm“ aber ~ati-eu „ich warte 2 ).“
*) Cas treu, Gramm, d. samqj. Spr. §. 470. 2 ) Ebendas. 473.