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im Betrage von 1200 Kronen zur Vergebung gelangt. Zur
Bewerbung um dieses Stipendium berechtigt sind Bewerber
deutscher Nationalität ohne Unterschied des Glaubens, welche
1. das dreißigste Lebensjahr im Verlaufe des Kalenderjahres
1914 nicht überschreiten, noch auch vor dem Beginne
desselben überschritten haben,
2. sich an Universitäten mit deutscher Unterrichtssprache
dem Studium d«r klassischen Philologie oder der Philo
sophie gewidmet haben,
3. von der philosophischen Fakultät einer Universität mit
deutscher Unterrichtssprache promoviert worden sind oder
von einer deutschen staatlichen Prüfungskommission in
Österreich ein Zeugnis für das Obergymnasium, in Deutsch
land ein Oberlehrerzeugnis erworben haben.
Dokumente, welche das Erfülltsein dieser Bedingungen
sichern, sind den Bewerbungsgesuchen im Original oder in be
glaubigten Abschriften beizulegen.
Das Stipendium wird von der philosophisch-historischen
Klasse der Akademie vergeben auf Grund einer oder mehrerer
handschriftlich oder gedruckt bis spätestens zum 15. Mai 1914
eingereichter philosophiegeschichtlicher oder philologischer Ar
beiten zur griechischen oder zur neueren abendländischen Philo
sophie. Gedruckte Doktordissertationen aus diesen Gebieten
können nur ausnahmsweise als ausreichend angesehen werden.
Von gedruckten Arbeiten sind nur solche zulässig, die nach
dem 25. Juli 1913 veröffentlicht worden sind.
XIX. SITZUNG VOM 15. OKTOBER 1913.
Se. Exzellenz der Präsident Ritter von Böhm-Bawerk
begrüßt die Mitglieder bei der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit
nach den akademischen Ferien.
Der Sekretär, Hofrat Ritter von Karab'acek, verliest
zwei an die Klasse gelangte Dankschreiben, und zwar:
1. von Herrn Siegfried Troll in Wien für die Gewäh
rung einer Subvention zur Herausgabe seiner Sammlung von
Sagen und Märchen in bayerisch-österreichischer Mundart;
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