Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 171. Band, (Jahrgang 1914)

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Heinrich Singer. 
lieh nur eine Bearbeitung der Bambergensis ist, deren spätere 
Titel (XLIY. ff.) liier wohl nur wegen der Unvollständigkeit 
unserer Handschrift fehlen. Der Titel ,De interdictis tornea 
mentis 1 (IX.), welcher in der Bambergensis nicht vorkommt, 
ist nicht einer anderen Sammlung entlehnt, sondern ein selb 
ständiger Zusatz des Verfassers der Compendiensis, 24 der ja 
auch das einzige unter dieser Rubrik mitgeteilte Kapitel — 
den Kanon 12 des Konzils von Rheims aus dem Jahre 1148 25 
— nicht aus einer Sammlung, sondern unmittelbar aus einer 
Abschrift der Kanones dieses Konzils entnommen haben dürfte, 
welche, ebenso wie die Kanones anderer Synoden des 12. Jahr 
hunderts, öfter auch in Verbindung mit dem Dekrete Grätians 
oder mit nachgratianischen Sammlungen abschriftlich ver 
breitet wurden. 26 Die Titel 1—44 der Bambergensis wollte der 
Verfasser der Compendiensis, wie es scheint, sämtlich in seine 
24 In der Lipsiensis und in der Casselana, welche dem Verfasser unserer 
Sammlung noch nicht bekannt waren, steht der von letzterem hier auf 
genommene Kanon 12 des Concilium Remense vom Jahre 1148 im Titel 
,De raptoribus et violatoribus ecclesiarum usw.‘, welcher dem VII. Titel 
der Compendiensis entspricht; vgl. in der Lipsiensis tit. VIII. c. 4, bei 
Friedberg, Quinque compilationes antiquae nec non Coli, canon. Lip 
siensis p. 191, und in der Casselana tit. XX. c. 11, bei Böhmer, Corp. 
iur. canon. t. II. Appendix col. 217, 218. Die Collectio Brugensis hat 
einen Titel: ,De torneamentis prohibitis et treugis observandis 1 , welcher 
vier Kapitel, und zwar an erster Stelle unseren Kanon enthält; vgl. 
die Coli. Brug. tit. XXIII. c. 1, bei Friedberg, Die Kanones-Sammlungen 
S. 152. Der Verfasser der Brugensis, deren Entstehungszeit in die Jahre 
1187—1191 zu verlegen ist (s. hier. Seckel in der Deutschen Literatur 
zeitung, 1897, Nr. 17, Sp. 666), kann vielleicht unsere Sammlung benutzt 
haben, während die Annahme, daß die Compendiensis aus der Brugensis 
geschöpft habe, selbstverständlich ganz unmöglich ist. 
26 Mansi Concill., t. 21, col. 716, c. 2 Comp. !"■ de torneamentis (V, 11). 
Es ist immerhin möglich, daß Bernhard von Pavia nnsere Sammlung 
gekannt und ihr diese Titelrubrik entlehnt hat; zudem wird die letztere 
in der Sammlung der Handschrift von' St. Germain und ebenso in der 
Sammlung der Handschrift von Avranches (vgl. über diese Kollektionen 
den zweiten Abschnitt der vorliegenden Abhandlung) aus der Compi- 
latio prima mit den Worten ,infra de interdictis torneamentis“ zitiert 
— was offenbar die Vermutung nahelegt, daß in den ältesten Hand 
schriften der Compilatio prima die Rubrik wohl auch in dieser mit der 
Compendiensis übereinstimmenden Fassung vorkam. 
20 Mit späteren Sammlungen dieser Art werden wir uns im zweiten Ab 
schnitt unserer Abhandlung eingehender beschäftigen müssen. Daß die
	        
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