14
Heinrich Singer.
lieh nur eine Bearbeitung der Bambergensis ist, deren spätere
Titel (XLIY. ff.) liier wohl nur wegen der Unvollständigkeit
unserer Handschrift fehlen. Der Titel ,De interdictis tornea
mentis 1 (IX.), welcher in der Bambergensis nicht vorkommt,
ist nicht einer anderen Sammlung entlehnt, sondern ein selb
ständiger Zusatz des Verfassers der Compendiensis, 24 der ja
auch das einzige unter dieser Rubrik mitgeteilte Kapitel —
den Kanon 12 des Konzils von Rheims aus dem Jahre 1148 25
— nicht aus einer Sammlung, sondern unmittelbar aus einer
Abschrift der Kanones dieses Konzils entnommen haben dürfte,
welche, ebenso wie die Kanones anderer Synoden des 12. Jahr
hunderts, öfter auch in Verbindung mit dem Dekrete Grätians
oder mit nachgratianischen Sammlungen abschriftlich ver
breitet wurden. 26 Die Titel 1—44 der Bambergensis wollte der
Verfasser der Compendiensis, wie es scheint, sämtlich in seine
24 In der Lipsiensis und in der Casselana, welche dem Verfasser unserer
Sammlung noch nicht bekannt waren, steht der von letzterem hier auf
genommene Kanon 12 des Concilium Remense vom Jahre 1148 im Titel
,De raptoribus et violatoribus ecclesiarum usw.‘, welcher dem VII. Titel
der Compendiensis entspricht; vgl. in der Lipsiensis tit. VIII. c. 4, bei
Friedberg, Quinque compilationes antiquae nec non Coli, canon. Lip
siensis p. 191, und in der Casselana tit. XX. c. 11, bei Böhmer, Corp.
iur. canon. t. II. Appendix col. 217, 218. Die Collectio Brugensis hat
einen Titel: ,De torneamentis prohibitis et treugis observandis 1 , welcher
vier Kapitel, und zwar an erster Stelle unseren Kanon enthält; vgl.
die Coli. Brug. tit. XXIII. c. 1, bei Friedberg, Die Kanones-Sammlungen
S. 152. Der Verfasser der Brugensis, deren Entstehungszeit in die Jahre
1187—1191 zu verlegen ist (s. hier. Seckel in der Deutschen Literatur
zeitung, 1897, Nr. 17, Sp. 666), kann vielleicht unsere Sammlung benutzt
haben, während die Annahme, daß die Compendiensis aus der Brugensis
geschöpft habe, selbstverständlich ganz unmöglich ist.
26 Mansi Concill., t. 21, col. 716, c. 2 Comp. !"■ de torneamentis (V, 11).
Es ist immerhin möglich, daß Bernhard von Pavia nnsere Sammlung
gekannt und ihr diese Titelrubrik entlehnt hat; zudem wird die letztere
in der Sammlung der Handschrift von' St. Germain und ebenso in der
Sammlung der Handschrift von Avranches (vgl. über diese Kollektionen
den zweiten Abschnitt der vorliegenden Abhandlung) aus der Compi-
latio prima mit den Worten ,infra de interdictis torneamentis“ zitiert
— was offenbar die Vermutung nahelegt, daß in den ältesten Hand
schriften der Compilatio prima die Rubrik wohl auch in dieser mit der
Compendiensis übereinstimmenden Fassung vorkam.
20 Mit späteren Sammlungen dieser Art werden wir uns im zweiten Ab
schnitt unserer Abhandlung eingehender beschäftigen müssen. Daß die