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Heinrich Singer.
leider niclit vollständige Abschrift dieser Sammlung ist offen
bar die Arbeit zweier verschiedener Schreiber und wohl nur
der Torso eines vollständigen Exemplares, dessen Herstellung
unter mehrere Schreiber verteilt worden war. Die Blätter
der Man. I (f. 153—168) sind mit kleinerer, gedrängterer, nicht
immer leicht leserlicher Schrift in zwei Kolumnen geschrieben,
welche anfangs 40, dann 42, später auch 45 Zeilen umfassen; 12
die Arbeit des Rubrikators ist gänzlich unterblieben, Initialen
und Rubriken sind nicht ausgezeichnet, aber die Abschrift des
Textes ist korrekter und weniger durch Fehler entstellt, als in
den späteren Blättern (169-—184), deren Ausführung äußerlich
eine viel gefälligere ist. Die Schrift der Man. II ist nämlich
auffallend größer, schöner und leichter leserlich; mit dem
Pergament wurde liier nicht gespart, die Blätter sind in zwei
Kolumnen zu 34 Zeilen geschrieben, die Initialen sind fast alle
(in roter Farbe) ausgeftihrt, ebenso die Mehrzahl der Rubriken.
Die letzte Rubrik des Kodex ,De iure patronatus et ecclesiis
clericis a laicis concessis 1 am Ende des fol. 184 v sollte als
Überschrift den XLIY. Titel der Sammlung einleiten, dessen
Kapitel in unserem Manuskripte nicht mehr vorliegen. 13 So
die Linie gezogen, ebenso der letzte Schenkel des m und n; die Ab
kürzungen entsprechen dem jüngeren Brauche (ich fand ~ für est, und
für con öfter g) usw.
Die Notizen Maassens enthalten zu unserer Frage nur die kurze
Bemerkung: ,Cod. Comp. 101, membr. 8°, misc., f. 153—184, saec. XIII., 1
welche er seiner Analyse der Sammlung vorausschickt und der wir ent
nehmen können, daß er zum mindesten bezüglich dieses Bestandteiles der
Handschrift mit der im Texte ausgesprochenen Ansicht übereinstimmt.
Da jedoch Delisle (a. a. O.) die Schrift aller Bestandteile unseres Cod.
miscell. dem 12. Jahrhunderte überweist, so hielt ich mich für ver
pflichtet, meine Meinung näher zu begründen.
12 Der Schreiber war offenbar genötigt, mit dem Pergament zu sparen,
um den angewiesenen Raum nicht zu überschreiten; er hat deshalb
nicht nur die Zahl der Zeilen vermehrt, sondern er setzt die Abschrift
öfter auf der Zeile fort, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, daß, dem
sonst befolgten Brauche entsprechend, eine neue Zeile begonnen werden
sollte (dies gilt nicht nur von den Anfangsworten, beziehungsweise den
Inskriptionen neuer Kapitel, sondern kommt auch hei den einen neuen
Titel einleitenden Rubriken vor).
13 Als erstes Kapitel enthielt dieser Titel die Dekretale Alexander III.
,Relatum est nohis 1 (Jaffe-Löwenfeld, Reg. Pont. Rom. 14346), so wie die
selbe auch in den entsprechenden .Titeln der Lipsiensis (tit. LII), der