Durch den Beschluß der hohen kaiserlichen Akademie
der Wissenschaften vom 28. Januar 1909 wurde es mir ermög
licht, die Materialien, welche Friedrich Maassen für die Fort
setzung seines von der Savigny-Stiftung unterstützten Haupt
werkes gesammelt hatte, in geeigneter Weise zu verwerten.
Waren auch die von Maassen Unterlassenen Vorarbeiten nicht
so weit gediehen, daß auf Grund derselben die von Maassen
ursprünglich geplante Fortsetzung des Gesamtwerkes in Aus
sicht genommen werden durfte, so enthielt doch sein wissen
schaftlicher Nachlaß — wie dies auch die von kompetenten
Beurteilern vorgenommene Prüfung des von mir angefertigten
Inventars bestätigte — eine Fülle wertvollen Materiales, welches
für eine Reihe von Teilgebieten monographischen Bearbeitungen
zur Grundlage dienen kann.
Als erste derselben soll nunmehr eine Arbeit über drei
vorgregorianische Kompilationen veröffentlicht werden. Zwei
derselben (Maassen bezeichnet sie als ,Collectio Compendiensis“
und ,Collectio Sangermanensis*) sind bisher überhaupt unbe
kannt gewesen — wenigstens niemals näher untersucht worden,
und dasselbe dürfte wohl auch von der ,Collectio Abrincensis*
gelten, d. h. von einer — Maassen noch nicht bekannten —
Sammlung einer Handschrift von Avranches (früher des Klosters
Mont-Saint-Michel au Pdril de la Mer), welche' meines Erach
tens zur Sangermanensis in engster Beziehung steht und deren
Spur ich einer Bemerkung Seckeis (in der Deutschen Zeit
schrift für Kirchenrecht IX, 188) verdanke. Die Collectio
Compendiensis gehört zu einer Gruppe der vor Bernhard von
Pavia verfaßten Sammlungen, welche einem schon bekannten
Typus folgen, während die Collectio S. Germ, und die Collectio
Abrinc. uns einen neuen Typus von Sammlungen kennen lehren,
welche den in der Compilatio prima fehlenden Rechtsstoff
älteren oder jüngeren Ursprunges zusammenfassen wollen und
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