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des bisherigen Vizepräsidenten Geheimen Rates und Ministers
a. D. Prof. Dr. Eugen Ritter v. Böhm-Bawerk zum Präsi
denten und die Wahl des bisherigen Generalsekretärs, emeri
tierten Professors der Physik an der Universität in Wien, Hofrates
Dr. Viktor Edlen v. Lang zum Vizepräsidenten der Akademie
auf die statutenmäßige Funktionsdauer von drei Jahren, ferner
die Wahl des ordentlichen Professors der Mineralogie an der
Wiener Universität Dr. Friedrich Becke zum Generalsekretär
der Akademie und zugleich Sekretär der mathematisch-natur
wissenschaftlichen Klasse sowie die Wiederwahl des Professors
für Geschichte des alten Orients an der Wiener Universität
und Direktors der Hofbibliothek Hofrates Dr. Josef Ritter v.
Karabacek zum Sekretär der philosophisch-historischen Klasse
für die statutenmäßige Funktionsdauer von vier Jahren aller
gnädigst zu bestätigen geruht.
Seine k. und k. Apostolische Majestät haben weiter zu
wirklichen Mitgliedern der Akademie, und zwar in der mathe
matisch-naturwissenschaftlichen Klasse den ordentlichen Pro
fessor der Geographie an der Wiener Universität Dr. Eduard
Brückner, den Chemiker zu Rastenfeld in Steiermark Dr. Karl
Auer Freiherrn v. Welsbach und den ordentlichen Professor
der Anatomie an der Wiener Universität Dr. Ferdinand Ho eil
st etter huldvollst zu ernennen geruht.
Ferner haben Seine k. und k. Apostolische Majestät die
Wahl des Professors der physikalischen Chemie an der Uni
versität und Vorstandes des Nobel-Institutes in Stockholm Dr.
Svante August Arrhenius, des Präsidenten der Royal Society
in London Sir Archibald Geikie, des Professors der Mathe
matik an der Universität in Göttingen Dr. David Hilberg,
des Vizedirektors des Institut Pasteur in Paris Prof. Dr.
Elias Metschnikoff sowie des Professors der Anthropologie
an der Universität Oxford Edward Burnett Tylor zu Ehren
mitgliedern der mathematisch - naturwissenschaftlichen, respek
tive philosophisch-historischen Klasse im Auslande huldreichst
zu genehmigen geruht.
Schließlich haben Seine k. und k. Apostolische Majestät
den von der Akademie vorgenommenen Wahlen von korrespon
dierenden Mitgliedern im In- und Auslande die Allerhöchste
Bestätigung huldvollst zu erteilen geruht, und zwar