Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 168. Band, (Jahrgang 1911)

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VII. Abhandlung: Bartsch. 
Ergebnisse. 
Aus der vorliegenden Untersuchung lassen sich folgende 
Ergebnisse ableiten: 
1. Die Behauptung Tomascheks, das eheliche Güterrecht 
der Summa gehe auf die Hostiensis oder auf Azo zurück, 
ist insoferne unrichtig, als diese Schriftsteller jedenfalls 
nicht die unmittelbare Quelle der Summa bildeten. 
2. Dagegen ist sicher, daß die die 1.—8. Frage be 
handelnden Sätze die Summa des Monaldus, und zwar deren 
Artikel de dote zur unmittelbaren Grundlage haben, außer 
dem kannte Raymund den Wortlaut mehrerer von Monald 
angeführter Belegstellen aus dem Corpus juris. 
3. Die Monaldinische Vorlage ist nur in Frage 2 und 7, 
und zwar in deutschrechtlichem Sinne umgearbeitet worden. 
4. Die Antworten zu den Fragen 9—12 sind nach 
römisch-kanonischen Vorlagen verfaßt, jedoch ohne Be 
nutzung der Summen des Monaldus, des Azo oder des IIo- 
stiensis und stärker in deutschrechtlichem Sinne um 
gearbeitet. 
5. Der. hinter Frage 12 eingeschobene Exkurs über Ge 
wohnheitsrecht und vertragsmäßige Güterstände schildert das 
österreichische Ehegüterrecht des Spätmittelalters. Es stimmt 
mit dem Bild, das aus anderweitigen Quellen der gleichen 
und späteren Zeit gewonnen wurde, völlig überein und liefert 
damit eine überraschende Bestätigung für die Dichtigkeit 
vieler bisher von der Wissenschaft nur indirekt erschlossener 
Rechtssätze und Rechtsgebräuche. Zugleich lehrt diese Über 
einstimmung, daß Raymund, dessen Kenntnisse des fremden 
Rechts nur mäßige Tiefe und geringe Beherrschung verraten, 
ein gründlicher und ausgezeichneter Kenner des einheimi 
schen Rechts war. 
6. Die Antworten der Fragen 13 und 14 stammen höchst 
wahrscheinlich aus der Summa Astesana, nicht aus der Ho 
stiensis oder der Monaldina. 
7. Endlich läßt sich noch aus einer negativen Tatsache 
ein Schluß ableiten. Raymund erwähnt auffälligerweise 
nichts von der Bestellung der dos, die doch die bedeutenderen
	        
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