Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 168. Band, (Jahrgang 1911)

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VII. Abhandlung: Bartsch. 
Die angeführten Beispiele: Kleider, Schmuck und Bett sind 
liiefür ungemein bezeichnend, denn sie umfassen die beiden 
Gruppen der Gerade: Toilette und Hausrat, 1 und sie sind ge 
rade diejenigen Gegenstände, die als besonderer Voraus 
für die Frau im Spätmittelalter und noch lange nachher 
bei der Auseinandersetzung ausgeschieden wurden. 2 So 
ist der Schluß nicht allzu gewagt, daß liavmund überhaupt 
unter paraferna die Gerade versteht, die er subsidiär (bei 
Form VI Schlußsatz) dem Dotalrecht unterstellt. Er sieht sie 
als Eigentum der Frau an 3 und er wendet auf sie alle Be 
stimmungen an, die er in Beantwortung der einzelnen Fragen 
rücksichtlich der dos auf stellte, also namentlich die Wider 
legung und Sicherstellung, die Veräußerungsverbote usw. 
Zu (V). 
Diese Form ist besonders ausgezeichnet, weil sie der 
Verfasser als sanior via-, als die entsprechendste, die seinem 
Empfinden nach gerechteste bezeichnet. Gleich dem vorher 
gehenden Fall haben wir auch hier eine Variation der 
zweiten Form (Leibzucht des Überlebenden), und zwar im 
Gegensatz zur Form IV nur den Fall des früheren Todes der 
Frau behandelt. Dos bedeutet hier die Gabe des Mannes (doto 
— quam uxori dederat), donatio die Gabe der Frau. 
Vom vorigen Fall unterscheidet sich diese Form haupt 
sächlich dadurch, daß die beiden Ehegaben verschieden be 
handelt werden, die Gabe des Überlebenden wird dessen 
freies Eigen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, an 
der des Verstorbenen erhält er Leibzucht, sie bleibt den 
Kindern verfangen oder fällt, wenn solche nicht vorhanden, 
den Verwandten des Verstorbenen, von denen die Gabe 
stammte, heim. Wichtig ist namentlich, daß auch für die 
Kinder keine Verfangenschaft an der Gabe des Überlebenden 
eintritt. Eine Gemeinschaft der Heiratsgüter tritt somit 
nicht ein. 
1 Siehe Hradil, Theorie der Gerade ZRG. 44. 95 mit dem dort auf- 
gestellten Diagramm. 
2 Hradil a. a. O. 88, für die spätere Zeit Bartseh, Ehel. Güterreeht 63 
Note und 68. 
3 Vgl. Hradil a. a. O. 110.
	        
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