Das Originalregister Gregors VII. — III, 2.
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licum beginnt und 2 b mit vigilans ac schließt. Dagegen stimmen
die für das vorletzte Blatt gemachten Angaben weder für das
entsprechende noch für irgendein anderes Blatt der ganzen
Handschrift. Denifles Schluß, diese sei am Ende verstümmelt
trotz der leeren letzten Blätter, ist richtig, wenn er recht ver
standen wird. Denn es muß ursprünglich mit dem Registrum
super negotio imperii eine andere Handschrift zusammen
einen Band ausgemacht haben. Der Beweis dafür ist zwin
gend. Denn das Register selbst ist durchaus in sich abge
schlossen und, vom Standpunkte der Handschriftenkunde aus
zu urteilen, entschieden vollständig auf uns gekommen.
Der letzte Quatern zeigt nämlich genau den gleichen Charakter
wie alle übrigen: er ist sicher ebenso ursprünglich wie der
Rest der Handschrift. Das letzte Stück aber steht auf dem
innersten Folium dieser letzten Lage, und zwar auf dessen
Vorderseite, fol. 44 a , und auch diese Seite ist nicht ausge
schrieben. Es müßte also zum mindesten ein triftiger Grund
angeführt werden, wollte man trotzdem annehmen, es seien ein
zelne Bestandteile am Ende des Registers ausgefallen. 1
Eine andere Tatsache dagegen dürfte die Erklärung für
die Differenz zwischen den Angaben des Inventars von 1339
und dem heutigen Bestände liefern. Es herrschte in der päpst
lichen Kanzlei das Bestreben, statt kleiner Bände umfang
reichere Volumina herzustellen: die Inventare zeigen uns diese
Tendenz aufs deutlichste. Man vereinigte insbesondere je zwei
und mehr Jahrgänge der Register zu einem Bande. Da ist es
schwer anzuuebmen-, daß diese sechs mageren Quaterne sollten
allein gebheben sein. Schon die Analogie führt zu der Ver
mutung, daß andere Hefte mit ihnen vereinigt wurden. Volle
Gewißheit bietet uns aber auch hier nur die Handschrift
selbst. Auf der Rückseite des letzten freien Blattes, fol. 48 b ,
findet sich nämlich die Reklamante ante omnia, die wie alle
Kustoden der sechs Lagen von einer der Anlage des Registers
entschieden sleichzeiticren Hand herrührt. Das Stück aber oder
das Werk, auf dessen Initium sich doch wohl jene Reklamante
beruft, ist verloren: die mit großer Sorgfalt und zuverlässiger
1 Anch K Harape versteht die Worte Denifles von einer Verstümmelung
des Textes am Schlüsse der Handschrift* a. a. O. (MIöGr XXIII) 546.