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V. Abhandlung: Peitz.
getragen. — Auf fol. [14 b ] des dritten Jahrganges — das fünfte
Jahr beginnt mit neuer Zählung — ist zum Briefe Consulibus
et populo Fanensi. Omnipotenti Deo gratias referimus copiosas
zuerst ein Apare gesetzt und dann noch ein Raum freigelassen
worden. In letzteren trug eine andere Hand mit anderer Tinte
nachträglich ein: Scriptum est ut supra. Omnipotenti Deo
usque in finem. Consulibus et populo Pensauriensi — sicut
Fanensi.
Zu Y 122 fol. 36 b : Illustri Constantin. Imperatori. Literas
et nuntios Imperatoriae dignitatis ist das Datum am Rande mit
einem Geierkopfe als Verweisungszeichen nachgetragen; — von
anderer Tinte steht hier: ATT Kal. Decembris.
Diese Beobachtungen berechtigen uns, auch Reg. Yat. 5
mit Bestimmtheit als ursprüngliches Kanzleiregister anzusehen.
*
Reg. Yat. 6 enthält das berühmte Spezialregister Inno-
zönz’ in. über die Frage des Kaisertums, super negotio
imperii. Auf die Merkmale dieser Handschrift soll hei der
speziellen Wichtigkeit des Bandes liier etwas ausführlicher ein
gegangen werden. 1
Die Pergamenthandschrift besteht aus sechs regelmäßigen
Quaternen, enthält also 48 Blätter, von denen 44 gezählt sind.
Dazu kommen zwei nicht signierte Vorsetzblätter. Die ein
zelnen Pergamentfolien messen 258 X 367 mm. 2 Der rote Leder
einband trägt auf dem Rücken in Goldpressung die Krüge des
Pignatelliwappens. er stammt also aus dem Pontifikate des Pigna-
tellipapstes Innozenz XII.
Das Inventar von 1339 kennt die Handschrift und gibt
Explizit und Inzipit des zweiten wie des vorletzten Foliums.
Das dort erwähnte Inzipit und Explizit des zweiten Blattes
stimmen genau mit unserem Bande, dessen fol. 2 a mit aposto-
1 Vgl. über die Handschrift die Angaben bei Kaltenbrunn er a. a. O.
(MIöG V) *26*2—63. Denifle a. a. O. 54—55 und 75 x . Del isl e a. a. O.
(BECH XLYI) 88. [DenifleJ Specimina, Text 20—21 und Taf. 8.
2 Delisle gibt dem Bande nur 253 X 365 mm a. a. O. (BECH XLYI) 88.
Auch sonst weichen unsere Maße, was ja leicht zu erklären ist, um ein
geringes voneinander ab.