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1. Abhandlung: v. Srbik.
Gedanke ferner der allgemeinen und gleichen Kont.ributions- j
Verpflichtung und der gerechten Erhebung vertraut und seinen
Anschauungen entsprechend ist. Wie Klock, mangelt auch ihm
— anders Hobbes, Besold und Seckendorff — die Einsicht für
das Wesen der indirekten Steuern, von deuen er eine Verteue
rung der Nahrungsmittel fürchtet, 1 wie Klock sieht auch er in
einer direkten Besteuerung des Einkommens den richtigen
Weg; die nächste Folgerung ist auch bei ihm, daß der Staat
die Güter- und Einkommensverteilung genau kennen muß, um
ein billiges Schätzungsprinzip durchzuführen; in der Methode
wäre die Anlehnung noch weiter zu erweisen. All dies ist also
wenig originell und reicht überdies an Schärfe der Gedanken
und Folgerichtigkeit keineswegs an Klock heran, den Schröder
übrigens so wenig nennt als Klock den Faust von Aschaffen
burg. Trotzdem hat nicht der Name Klocks, 2 sondern der
Schröders ununterbrochene Geltung bewahrt. Ein eigentüm
liches Mißverhältnis, dessen Klärung später versucht werden soll.
Nicht die prinzipielle Frage der Steuerborechtigung bildet
also des Autors weiteren Vorwurf, sein Interesse ist von der
administrativen Seite der Finanzwissenschaft und von
der Volkswirtschaftspolitik gefesselt; wie wird der Wohl
stand des Volkes, mithin des Fürsten als Repräsentanten des
Staates, gehoben und wie kann ein Fürst wissen, ,wie viel ein
jedweder in seinem Lande gewinne oder gewinnen möge, da
mit er erfahre, wie das Geld ausgeteilt sei 1 , Eudämonismus und
Volkswirtschaft einerseits, Finanztechnik andererseits, das sind
die Probleme, denen er seine Ausführungen widmet. Seine
Rücksicht auf fremdes geistiges Eigentum, das sei gleich vor
ausgeschickt, war nicht groß und von der Notwendigkeit, die
literarischen Erzeugnisse anderer, wenn man sie benützt, zu
1 Schröder steht also den Bestrebungen nach Einführung einer Akzise be
hufs einheitlicher und allgemeiner Regelung der Verbrauchsabgaben,
einer Tendenz, die gerade zu seiner Zeit fast allenthalben so auch in
Österreich rege war, ferne.
2 So zählt Georg Heinrich Zincke in den Leipziger Sammlungen von wirt
schaftlichen, Polizei-, Cammer- und Finantz-Sachen, 8. Bd. (1752), S. 817ff.,
Klocks Werke unter die ,alten, jedoch auch ganz guten Bücher, die fast
unbekannt, oder doch nicht geachtet werden 1 ; über Zinckes Stellung
gegenüber Schröder s. unten.
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