XYII
übersendet eine Kundmachung über die Verleihung von Sti
pendien und Pensionen aus dieser Stiftung für das Jahr 1910.
Diese Kundmachung hat folgenden Wortlaut:
; Aus dieser Stiftung werden verliehen:
a) Stipendien an Künstler oder Gelehrte zur Vollendung
ihrer Ausbildung oder zur Ausführung eines bestimmten Werkes,
oder zur Veröffentlichung eines solchen, oder im Falle plötzlich
eintretender Arbeitsunfähigkeit.
b) Pensionen an Künstler oder Gelehrte, welche durch Alter,
Krankheit oder Unglücksfälle in Mittellosigkeit geraten sind.
Zur Erlangung eines Stipendiums muß der Bewerber in
seinem an das Kuratorium zu richtenden Gesuche folgende Be
lege beibringen:
1. Tauf- oder Geburtsschein,
2. Studien- oder Prüfungszeugnisse,
3. glaubwürdige Zeugnisse über wissenschaftliche oder künst
lerische Leistungen,
4. behördliches Zeugnis über die Mittellosigkeit.
Mit dem Gesuche um eine Pension ist beizubringen:
1. Tauf- oder Geburtsschein,
2. glaubwürdige Bescheinigung über die Krankheit oder den
Unglücksfall, wodurch der Bewerber in Mittellosigkeit
geraten ist,
3. Ausweis über die Verdienste des Bewerbers um Wissenschaft
und Kunst.
Die vorschriftsmäßig belegten Gesuche samt eventuellen
Kunstproben sind bis 1. März 1910 im Präsidialbureau des
Wiener Gemeinderates, I., Lichtenfelsgasse 2, I. Stock, zu über
reichen, woselbst auch die Stiftungsstatuten behoben werden
können.
Nicht entsprechend instruierte Gesuche werden nicht in
Betracht gezogen. 1
Pi’of. Dr. Konrad Schiffmann in Linz-Urfahr übersendet
einen Bericht über den Stand der Arbeiten zur Herausgabe
der mittelalterlichen Stiftsurbare Oberösterreichs am Schlüsse
des Jahres 1909.
Sitzungsber. d. pbil.-hist. Kl. 164. Bd.
b