XII
oder zur Veröffentlichung eines solchen, oder im Falle plötzlich
eintretender Arbeitsunfähigkeit.
b) Pensionen an Künstler oder Gelehrte, welche durch
Alter, Krankheit oder Unglücksfälle in Mittellosigkeit ge
raten sind.
Zur Erlangung eines Stipendiums muß der Bewerber
in seinem an das Kuratorium zu richtenden Gesuche folgende
Belege beibringen:
1. Tauf- oder Geburtsschein,
2. Studien- oder Prüfungszeugnisse,
3. glaubwürdige Zeugnisse über wissenschaftliche oder künst
lerische Leistungen,
4. behördliches Zeugnis über die Mittellosigkeit.
Mit dem Gesuche um eine Pension ist beizubringen:
1. Tauf- oder Geburtsschein,
2. glaubwürdige Bescheinigung über die Krankheit oder den
Unglücksfall, wodurch der Bewerber in Mittellosigkeit
geraten ist,
3. Ausweis über die Verdienste des Bewerbers um Wissenschaft
und Kunst.
Die vorschriftsmäßig belegten Gesuche samt eventuellen
Kunstproben sind bis 31. März 1909 im Präsidialbureau des
Wiener Gemeinderates, I., Lichtenfelsgasse 2, I. Stock, zu über
reichen, woselbst auch die Stiftungsstatuten behoben werden
können.
Nicht entsprechend instruierte Gesuche werden nicht in
Betracht gezogen.
Das k. M. Professor Plans von Voltelini in Wien dankt
für seine Berufung in die akademische Weistümer- und Urbar-
Kommission.
Der Sekretär überreicht namens des Internationalen Über
wachungskomitees die kürzlich erschienene 3. Lieferung des
Werkes: ,Enzyklopädie des Islam. Geographisches, ethnogra
phisches und biographisches Wörterbuch der muhammedani-
schen Völker. Mit Unterstützung der internationalen Vereinigung
der Akademien der Wissenschaften und im Vereine mit hervor-
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