Bericht über die Vorarbeiten der Salzburgischen Taidinge.
39
B. Oberösterreich.
62. Mondsee.
a) Ein von Fr. Pirckmayer erwähntes ,ehehafttäting und [88]
urbarrecht 1 , aus dem Hofrats-Skartakten des Regierungsarchives
zu Salzburg ist nach Mitteilung der Archivsleitung nicht auf
findbar.
b) 1 Bl. Pap., Folio, 17. Jahrhundert im Regierungsarchive [89]
zu Salzburg, Archiv XVIII/48. Extract aus der ehehaft däting
und urbarrecht des urbarambts Monnsee ivie die alda daselbsten
järlich am mitwoch nach st. Michaelitag an der schronnen geriegt
und ausgetragen werden. Fünfte frag. art. 6 t0 . Es soll auch
kain urbarsperson ohne willen und vorwissen aines urbarrichters
vor hainer andern obrigkeit klagen oder antworten, sondern solches
amem Urbarrichter alliier als seiner nachgesezten obrigkeit zuvor
anzaigen, damit dem urbar seine händl und wändl nit entzogen
und haimblich ohne vonvissen und willen abgetättiget werden,
ulles wie vor alter Herkommen und ieblich ist.
c) 2 Bll., Pap., Folio, 17. Jahrhundert, ebendort. Extract [90]
aus dem alljährlichen urbarrechtsvorhalt und alten Herkommen.
Anfang: Wie es alleseits im hochlöblichen laut, ob der Eni iss
gebreuchig und herkomblich soivohl craft der a° 1677 aus
gefertigten landgericlitsordnung. Ende: und die gebreuchige
stöllung zu laisten, allermassen es die landgericlitsordnung mit
sich bringt. Betrifft das Kompetenzverhältnis zum Landgericht
Wildenegg.
63. Wildeneck, Herrschaft.
a) Pap.-Hds., Folio, 16 Bll., 17. Jahrhundert, im Regierungs- [91]
archive zu Salzburg, Wiener Akten, B. 12, Nr. 10. Bl. l a Alte -j-
landsrechten oder ehehafttäding in der Herrschaft Wildenegg auf
den Aschermittwoch und zwaier nachrechten, aines 14 tag nach
den landsrechten nach Mänseer kirchweich, das andere 14 tag
n ach den landrechten nach st. Michaelistag im hörbst im markt
Mannsee, st. Wolfgang und landgericht zu halten [5 Fragen
u >id Antworten], — Bl. 5 U Frag der landsrechten des negsten -j-