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4 IV. Abhandlung: Mell.
Trotz aller Bemühungen gelang es dem Verfasser nicht, diese
Sammlung, welche den Grundstock für die vorzubereitende Publi
kation abgegeben hätte, im literarischen Nachlasse Ed. Richters,
noch auch in jenem Dr. Rieh. Schusters ausfindig zu machen.
Ebenso blieben Anfragen an weiteren Orten völlig erfolglos und
es mußte daher an der Hand des von Fr. Pirckmayer ab
gefaßten Verzeichnisses die Beschreibung der einzelnen Stücke,
die Abschriftnahme der für den Abdruck bestimmten Taidinge
und der Vergleich mit den bereits im I. Bande der ,Weistümer'
abgedruckten Stücken von dem Verfasser selbst besorgt werden.
In dieser Arbeit unterstützte ihn Herr Professor Dr. Ferdinand
Khull, indem er die Kopierung von 7 Taidingen besorgte.
Ein Stück wurde von einem Kopisten abgeschrieben und die
Abschrift mit der Handschrift verglichen.
Der erste Band der Österreichischen Weistümer enthält
41 Stücke.
Die Einleitung vermerkt außerdem eine Reihe von Tai
dingen, über deren Provenienz die Herausgeber zwar unterrichtet
waren, deren Auffindung damals jedoch nicht zustande kam.
Als solche ,vermißte‘ Stücke wurden angegeben:
1. Mattsee, Pfleg- und Landgericht.
2. Mühldorf, Stadt- und Landgericht.
3. Neuhaus [Gnigl], Pfleg- und Landgericht.
4. Salzburg, Stadt- und Urbargericht.
5. Stauffeneck und Glann, Pfleg- und Landgerichte.
6. Tettlliaim, Pfleggericht.
7. Abtenau, Landgericht.
8. Hopfgarten [Ytter], Pfleg- und Urbargericht.
9. Gastein, Landgericht.
10. Liechtenberg-Saalfelden, Pfleg- und Urbargericht.
11. Radstadt, Pfleg- und Landgericht.
12. Wagrain, Landgericht und Hofmark.
13. Zell im Pinzgau [Kaprun], Pfleg- und Landgericht.
Von diesen Stücken wurden dank den Bemühungen
Fr. Pirckmayers die Nrn. 1, 2, 3, 4, 5 [Glann], 9, 10 und 12
[Hofmark] in vollem Wortlaute, die Nrn. 5 [Stauffeneck-Plain],
7, 11 und 12 [Landgericht] in Bruchstücken aufgefunden. Die
Taidinge für Tettlliaim und Zell konnten bis jetzt nicht auffindig
gemacht werden.