Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 157. Band, (Jahrgang 1908)

IV. Abh.: Aptowitzer. Beiträge zur mosaischen Rezeption etc. 1 
IV. 
Beiträge zur mosaischen Rezeption im armenischen 
Recht. 
Von 
V. Aptowitzer. 
(Vorgelegfc in der Sitzung am 6. März 1907.) 
Auf die Tatsache der Rezeption des mosaischen Gesetzes 
im armenischen Recht hat schon F. Bischoff in seiner grund 
legenden Schrift über das armenische Recht 1 hingewiesen. In 
weiterem Umfange wurde dies von J. Köhler 2 erkannt. Köhler 
und nach ihm J. Karst, der Herausgeber, Übersetzer und 
Kommentator des armenischen Rechtsbuches, 3 haben auch er 
kannt und hervorgehoben, daß besonders in dem altarmenischen 
Rechtskodex des Mechitar Gosch aus dem 12. Jahrhundert sich 
talmudisch-rabbinischer Einfluß bemerkbar macht. Köhler und 
Karst haben aber nicht immer den talmudischen Einfluß er 
kannt, teils auch manches als talmudisches Recht angeführt, 
was erst späteren und — relativ — spätesten Dezisoren an 
gehend, daher für die armenischen Rechtsbücher aus dem 12. 
und 13. Jahrhundert nicht in Betracht kommen kann. Die 
eigentliche Größe und Mächtigkeit des talmudisch-rabbinischen 
Einflusses auf den Mechitarschen Kodex hat erst D. H. Müller 
nn 2. Heft seiner Semitica 4 nachdrücklich betont und durch 
1 ,Das alte Recht der Armenier in Lemberg 1 in den Sitzungsberichten der 
kais. Akademie 1862. 
5 ,Das Recht der Armenier“ in Zeitschrift für vergleichende Rechtswissen 
schaft VII 385 ff. 
3 Sempadscher Kodex (aus dem 13. Jahrhundert in Verbindung mit dem 
altarmenischen Rechtshuch des Mechitar Gosch aus dem 12. Jahrhundert), 
Straßburg 1905. 
4 ,Semitica, Sprach- und rechtsvergleichende Studien“ in den Sitzungs 
berichten der kais. Akademie 1906. 
Sitzungsber, d. phil.-hist. Kl. 157. Bd. 4. Abh. 
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