Eine außerordentliche Reichshilfe und ihre Ergebnisse in reichstagsloser Zeit. 127
gegen den Grafen Ernst zu Honstain-Clettenberg, 1 gegen die
Grafen von Schwarzburg, die Grafen Wolf und Georg von Schön
burg, die Herren von Plauen 3 der Fiskalprokurator (Reichs
und Kammerprokuratorfiskal) cfte fiskalischen Inquisitionspro
zesse mit aller Strenge einleiten, um sowohl dem öffentlich-
rechtlichen Anspruch des Kronanwaltes auf Gehorsam als die
Rechtmäßigkeit des Geldanspruches zu erzwingen. So wurde
der Fiskal am 30. Juni 1592 beauftragt, wider die Balleien
Koblenz, Nassau-Dillenberg und Saarbrück, gegen Sachsen-
Koburg, gegen die Herren v. Löwenstein, Christoph und Karl,
Erbtruchsessen zu Waldburg, Hans Georg, Otto und Konrad,
Grafen zu Solms, gegen die Städte Rottweil, Wetzlar, Reut
lingen, Hohenfels, Kriechingen, Wiedt und Hanau, Mander
scheidt, Blankenheim, Reckhumb und Weil die Reichsacht zu
verhängen. 3
Berechnet man mit Johann Müller, daß Geizkofler aus
den sechs Kreisen Süd- und Westdeutschlands die Summe von
444.171 fl. 17 kr. aufbrachte, daß der burgundische Kreis nach
Cotrejus 103.833 fl. 33 kr., der ober- und niedersächsische je
114.285 fl. 40 kr. aufbrachten und der Großlierzog von Florenz
69.887 fl. 22 kr., der Herzog Alfons von Ferrara 27.725 fl.
39 kr., die Stadt Lucca 12.000 fl. leisteten, so ergibt dies eine
Summe von 886.189 fl. 2 kr., welche, mit den Gaben des
Papstes auf 1 Million Gulden abgerundet, bei weitem nicht
die Höhe der Leistungen seitens der opferwilligen Länder des
zehnten Kreises und in diesem besonders der Sudetenländer
erreicht. 4
1 ,Wir beuelchen dier,“ heißt es in der Weisung der Hofkammer an den
Fiskal zu Speier vom 27. Juli 1592, ,daß du ihn, Granen, nicht allein
wegen der gravschaft Honstain auf denunciation und execution, sondern
auch wegn der Abtei Walkenriedt seiner Innhabung gleichfalls auf den
alten Anschlag schleunigst prozedierst und verfarst.“
2 ,wegen ihrer Herrschaft Geraw und dem bisher daran strittig gewesenen
dritten Teil ausständiger Reichshilfen, also gegen Reißen (Reußen) so
wohl des Geraischen als auch Greizischen und Cranichfeldtischen aus
ständigen, ohne weiteres verziehen, ernstlich prozedierst und verfarst.“
Uber die zahlreichen säumigen Geistlichen wurde sie nicht ausgesprochen.
Vgl. die kurpfälzischen Beschwerden bereits am 25. Februar 1589 bei
Besold, Briefe des Pfalzgrafen Johann Kasimir III, S. 182, Nr. 192.
4 S. Prager Studien, Hefte VI u. X.