Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 153. Band, (Jahrgang 1906)

Semitica. 
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Adoption. Hammurabi bestimmt, daß der verstoßene Adoptierte 
nicht leer ausgehen, sondern ein Drittel des Vermögens des 
pater adoptans, 1 nicht aber des Immobilienbesitzes erhalten 
sollte. Die Praxis scheint hier teilweise andere Wege gewandelt 
zu sein. Wie wir schon oben S. 53 gesehen haben, verlor der 
Adoptierte ohne weiteres seine aplutu, wenn er die jährliche 
Rente nicht, wie ausgemacht, pünktlich seinem pater, resp. 
inater adoptans lieferte/ 
Auch diese Aufstellungen treffen nicht zu und auch hier 
zeigt sich eine nicht tiefgehende Kenntnis des Ilammurabi- 
Gesetzes. § 191 hat mit den angeführten Fällen aus den Kon 
trakten nichts zu tun. Es handelt sich dort um die Adop 
tierung eines kleinen Kindes, das ein kinderloser Mann an 
Kindesstatt angenommen und großgezogen hat. Da kann wohl 
von einem Vertragsverhältnis in dem Sinne, wie es in den 
Kontrakten vorkommt, nicht die Rede sein. Trotzdem würde 
der Adoptierte, wenn er unehrerbietig gegen seine Eltern sich 
benommen hatte, ohne weiteres verstoßen worden sein. 
Auch wird hier der Vater wegen der Verstoßung nicht 
so hart bestraft, wie man es bei vertragsmäßiger Adoption er 
warten würde. Es handelt sich hier um etwas anderes: der 
früher kinderlose Mann hat Kinder bekommen und er will 
nun das fremde Kind, das er an Kindesstatt angenommen 
und erzogen hatte, los werden, ohne daß der Adoptierte irgend 
ein Vergehen beging. Für diesen Fall gilt die Vorschrift des 
Gesetzes. 
Es sei hier noch bemerkt, daß Meissner meine von seiner 
früheren abweichende Auffassung der sumerischen Familien 
gesetze 3 und 4 wie der Adoptionsverträge in bezug auf die 
richtige Bestimmung des Subjekts, im Gegensätze zu anderen, 
die ruhig bei dem alten Unsinn bleiben, angenommen hat 
(vgl. S. 45, Note 3 und S. 69, Note 2). Auch das postponierte 
Ulli faßt er öfters in der von mir angedeuteten Weise, wenn 
auch nicht konsequent. 
Interessant ist der Hinweis Meissners auf ein Gesetz eines 
Vorgängers von Hammurabi, des Sumu-la-ilu. Mit dem Auf- 
1 Es liegt hier ein Versehen vor. Nach dem Wortlaut und Wortsinn be 
kommt der ans der Adoption Verstoßene ein Drittel seines ,Kindesanteils 1 
nicht ein Drittel des väterlichen Vermögens.
	        
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