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III. Abhandlung: Guglia.
Es kam nun endlich das so bald nach dem Schlüsse des
Lateranums von guten Katholiken ersehnte, dann von Luther
und seinen Anhängern ebenso wie von den Reformfreunden
innerhalb der alten Kirche geforderte Konzil zustande. Viel
mehr als auf jenem, wo zuerst der Kampf gegen das zweite
Pisanum, später die Abschaffung der französischen pragmatischen
Sanktion und die Türkenfrage die Hauptgegenstände waren,
stand hier das Problem der Reform im Vordergründe. Es er
hebt sich nun die Frage, ob man da in den Materien, die im
Lateranum abgehandelt worden waren, an dieses anknüpfte.
Nun, wenigstens ignoriert hat man es nicht. 1 Eine direkte
Berufung auf dasselbe findet sich allerdings in allen den De
kreten des Tridentinums nur ein einzigesmal, in dem der
4. Session ,de Editione et usu sacrorum librorunF: ,. . nullique
liceat imprimere vel imprimi facere quosvis libros de rebus
sacris sine nomine auctoris neque illos in futurum vendere aut
etiam apud se retinere nisi primum examinati probatique fuerint
ab ordinario sub poena anathematis et pecuniae in canone con-
cilii nominis Lateranensis appositah 2 Aber man wird auch
sonst an einigen Stellen, wo das Lateranum nicht zitiert wird,
von einer direkten Einwirkung desselben sprechen dürfen. So
bei der ,Norma procedendi ad creationem episcoporum . . . / Die
Feststellung des Anteiles der Provinzialsynode und des Metro
politen an einer Neubesetzung findet sich allerdings in dem
betreffenden Abschnitt der Bulle ,Supernae dispositionis‘ nicht,
dagegen sind die Vorschriften für den Kardinal-Relator hier
wie dort so ziemlich dieselben. 3 Die allgemeine Bestimmung
1 Welche Rolle es bei den Beratungen gespielt hat, wäre wiederum ein
besonderes Problem: daß es dabei jedenfalls öfters genannt wurde als
in den Dekreten, ergibt schon eine flüchtige Durchsicht der Acta genuina
ed. Theiner (I, 358. 359. 412). In der Debatte über die Residenzpflicht
sprachen sich einige gegen eine Erwähnung des Laterankonzils in dem
betreffenden Dekret aus.
2 Ich zitiere nach der Ausgabe ,Canones et Decreta Concil. Trid. . . . juxta 1
Edit. Roman. 1763, Vindobon. 1867. Obige Stelle ist p. 17.
8 Sessio 24, Decret. de ref. cap. 1: ,Omnes vero inquisitiones, informationes,
testimonia ac probationes quaecumque de promovendi qualitatibus et
ecclesiae statu a quibuscumque etiam in Romana Curia habitae per
cardinalem qui relationem facturus erit in Consistorio et alios tres car-
dinales diligenter exaininentur ac relatio ipsa cardinalis relatoris et