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II. Abhandlung: Seemüller.
Vrsjprung wart geschriben an der nechsten mitwochen vor dem
sunnentag in der Vasten als man singt in der heiligen Kristenheit
Oculi, als man zalt von Cristus gepurt M°CCCC°XXXXII Jar,
darunter: Clewi Fryger von Waltzhuot Lermeyster. An und
für sich schon ist daraus nur zu schließen, daß die Handschrift
am 28. Februar 1442 vollendet wurde, vielleicht noch, daß sie
von dem Schulmeister Clewi Fryger v. W. geschrieben ist (die
Unterschrift könnte aber auch nur auf den Besitzer gehen).
Derjenige, der das Schlußdatum schrieb, hat den Text keines
wegs verfaßt: er nennt das Werk dis buoch von der herschaft
von Oesterich vrsprung, trifft damit nur einen Teil des Inhaltes
und hat den Titel jedesfalls nur aus der Überschrift zu Beginn
des Textes geschöpft, die ihrerseits wieder nach den darauf
folgenden Eingangsworten gestaltet ist und nichts anderes als
den Inhalt des Anfangsteiles bedeutet. Die jüngsten Nach
richten ferner, die der Text bringt, reichen bis 1.411 (und diese
selbst sind jüngerer Zusatz), so kann denn auch in dieser Hin
sicht schon die Unterschrift von 1442 nichts mit der Abfassung
des Textes zu tun haben. So hielt denn mit Recht der erste
Herausgeber den Clewi Fryger nicht für den Verfasser, er sah
in ihm den Abschreiber und wollte ihm nur die Einfügung
der (den Nachtrag einleitenden) Notiz über die Gründung von
Waldshut zusprechen —■ aber auch diese kann nicht ihm an
gehören, weil ein Stück in ihr mit dem Vorhergehenden (S. 90,
Z. 10ff.) sich direkt berührt.
Die Neueren (vgl. Lorenz a. a. 0., Vildhaut, Handb. d.
Quellenkunde II, 268) betrachten Clewi Fryger allerdings nur
als den Verfasser des uns bei Gerbert überlieferten Textes und
sehen diesen als von ihm verfertigten Auszug aus einem ver
lorenen Original an. Die Fragen, ob Gerberts Text ein Auszug
sei und ob Clewi Fryger diesen gemacht habe, sind aber ganz
unabhängig von einander und eine bejahende Beantwortung
der zweiten kann sich auf nichts anderes als jene Unterschrift
stützen. Will man denn seinen Namen für die Bezeichnung
des Werkes beibehalten, so vergesse man nicht, daß mit einiger
Wahrscheinlichkeit nur das Verdienst der Überlieferung damit
gewürdigt wird. Wissenschaftlich allein berechtigt und keinerlei
Mißverständnis ausgesetzt ist nur der aus Entstehung und
Inhalt des Werkes geschöpfte Name Königsfelder Chronik.