Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 144. Band, (Jahrgang 1902)

Der Diwan des ‘Ubaid-Allah Ibn Kais ar-Rukajjät. 
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als dem Chalifen der seine wert war; so frag er an, ob jener 
es über sich bringe, jetzt, da beide ein Alter erreicht, wie es 
wenige in der Familie ’Omajja’s überschritten hätten und niemand 
wisse, wer von beiden zuerst das Zeitliche segnen werde, mit 
ihm zu brechen, bevor der Tod sie trenne. Auf diese Vor 
stellungen hin soll ‘Abd al-Malik nachgegeben haben; ohne 
Schaden für seine Pläne, da ‘Abd al-'Aziz kurz vor ihm starb 
(85), so dass al-Walid ungehindert den Thron bestieg 1 . 
‘Abd al-‘Aziz b. Merwan war seit dem Jahre 65 Statthalter 
in Aegypten gewesen. Auf der Flucht vor der grossen Pest, 
die im Jahre TO 2 dieses Land entvölkerte, kam er nach Hulwän 
am Nil, zwei Parasangen südlich der Hauptstadt Fustät und da 
ihm der Ort gefiel, liess er sich dort nieder, baute ihn aus, 
zierte ihn mit Häusern und Gärten und liess Wein- und Palmen 
pflanzungen anlegen; in Hulwän blieb er auch bis zu seinem Tode. 
Anschaulich genug schildert nun IKR sowohl Hulwän (III, 
6—8), das oliven- und rebenreiche, dessen Palmen, von Raben 
und Tauben bevölkert, sich in den Wassergruben wiegen, als 
auch andererseits eine Karawane von Kameelen, die er mit 
segellosen Schiffen (LXIII. 9 f.) vergleicht, wie sie den Nil entlang 
stromaufwärts von Kirjaun (4 ff.) nach Hulwän ziehen, nach dem 
Wohnsitze des Statthalters und des Dichters (10—12). 
Dieser sein Aufenthalt in Aegypten fällt, wie gesagt, in 
die Zeit, da der angedeutete Erbfolgestreit zwischen dem Cha 
lifen und seinem Statthalter ausbrach 3 ; weil IKR zweifelsohne 
als Gast des Statthalters daselbst weilte, vielleicht auch sonst 
Grund hatte, um seine Gunst zu werben, beziehungsweise sich 
diese zu erhalten, so darf man die zwei Kasiden, (III. LXI.), in 
denen er sich auf die Seite des letzteren stellt, nicht ohne 
weiteres als den Ausfluss seines beleidigten Rechtsgefühls, oder 
einer ritterlichen Gesinnung auffassen, die sich des Schwachen — 
denn dies war ‘Abd al-‘Aziz vor seinem Bruder — gegen den 
Starken annimmt; wohl aber kann man die Sicherheit beob 
achten, mit der IKR seine Pfeile aus der Ferne abschoss; voraus 
gesetzt nämlich, dass die Nachricht bei Ag. XVI. 59, das Schmäh- 
1 Tab. II. 2. 1165, 1167. Ibn ’Atir IV. 158. 409. Ag. XVI. 58 f. A. Müller 
I. 396. 
2 Jak. II. 321. v. Kremer II. 490. 
3 Ag. XVI. 59.
	        
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