Der Diwan des ‘Ubaid-Allah Ibn Kais ar-Rukajjät.
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als dem Chalifen der seine wert war; so frag er an, ob jener
es über sich bringe, jetzt, da beide ein Alter erreicht, wie es
wenige in der Familie ’Omajja’s überschritten hätten und niemand
wisse, wer von beiden zuerst das Zeitliche segnen werde, mit
ihm zu brechen, bevor der Tod sie trenne. Auf diese Vor
stellungen hin soll ‘Abd al-Malik nachgegeben haben; ohne
Schaden für seine Pläne, da ‘Abd al-'Aziz kurz vor ihm starb
(85), so dass al-Walid ungehindert den Thron bestieg 1 .
‘Abd al-‘Aziz b. Merwan war seit dem Jahre 65 Statthalter
in Aegypten gewesen. Auf der Flucht vor der grossen Pest,
die im Jahre TO 2 dieses Land entvölkerte, kam er nach Hulwän
am Nil, zwei Parasangen südlich der Hauptstadt Fustät und da
ihm der Ort gefiel, liess er sich dort nieder, baute ihn aus,
zierte ihn mit Häusern und Gärten und liess Wein- und Palmen
pflanzungen anlegen; in Hulwän blieb er auch bis zu seinem Tode.
Anschaulich genug schildert nun IKR sowohl Hulwän (III,
6—8), das oliven- und rebenreiche, dessen Palmen, von Raben
und Tauben bevölkert, sich in den Wassergruben wiegen, als
auch andererseits eine Karawane von Kameelen, die er mit
segellosen Schiffen (LXIII. 9 f.) vergleicht, wie sie den Nil entlang
stromaufwärts von Kirjaun (4 ff.) nach Hulwän ziehen, nach dem
Wohnsitze des Statthalters und des Dichters (10—12).
Dieser sein Aufenthalt in Aegypten fällt, wie gesagt, in
die Zeit, da der angedeutete Erbfolgestreit zwischen dem Cha
lifen und seinem Statthalter ausbrach 3 ; weil IKR zweifelsohne
als Gast des Statthalters daselbst weilte, vielleicht auch sonst
Grund hatte, um seine Gunst zu werben, beziehungsweise sich
diese zu erhalten, so darf man die zwei Kasiden, (III. LXI.), in
denen er sich auf die Seite des letzteren stellt, nicht ohne
weiteres als den Ausfluss seines beleidigten Rechtsgefühls, oder
einer ritterlichen Gesinnung auffassen, die sich des Schwachen —
denn dies war ‘Abd al-‘Aziz vor seinem Bruder — gegen den
Starken annimmt; wohl aber kann man die Sicherheit beob
achten, mit der IKR seine Pfeile aus der Ferne abschoss; voraus
gesetzt nämlich, dass die Nachricht bei Ag. XVI. 59, das Schmäh-
1 Tab. II. 2. 1165, 1167. Ibn ’Atir IV. 158. 409. Ag. XVI. 58 f. A. Müller
I. 396.
2 Jak. II. 321. v. Kremer II. 490.
3 Ag. XVI. 59.