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V. Abhandlung: Szanto.
Olymos fällt und daher ein von Mylasa gegebenes Gesetz ent
hält, das für beide abhängige Städte verbindlich sein sollte.
Cousin hat sich mit Recht für die letztere Alternative ent
schieden, und es ergibt sich auch daher, dass die neu aufgenom
menen Bürger von Labranda wie in die Gesammtgemeinde von
Mylasa, so auch in die Ortsgemeinde von Olymos incorporirt wer
den sollten, in die Phyleu von Mylasa wie in die auffeveiai von
Olymos eingelost werden sollten. 1 Die Sympolitie, die Olymos
mit Mylasa schloss, liess also Olymos vollständig intact, dieses
bestand als Ort wie als politische Körperschaft fort, nur gab
die Volksversammlung einen Theil ihrer Competenz an die von
Mylasa ab, zu deren Mitgliedern jetzt auch die Bürger von
Olymos zählten. Dadurch wurde Olymos zur Bedeutung einer
Gemeinde herabgedrückt, und deshalb konnten die obersten
Abtheilungen der Stadt nicht mehr Pliylen genannt werden, weil
dieser Name ausschliesslich für die Oberabtheilungen des Staates
reservirt blieb. Aus der Zeit der Abhängigkeit von Olymos be
sitzen wir ein Bürgerrechtsdiplom, 2 das vom Demos von Olymos
beschlossen ist, daher nur Gemeindebürgerrecht verleiht. Wir
dürfen schliessen, dass es kein Staatsfremder gewesen sein kann,
dem dieses Bürgerrecht zu Theil wurde, sonst wäre nicht der
Demos von Olymos, sondern der Gesammtdemos von Mylasa
für die Verleihung competent gewesen, und da der Geehrte,
dessen Name nicht erhalten ist, als Sohn des Thraseas bezeichnet
wird — ein Name, der in Mylasa häutig vorkommt — so dürfen
wir annehmen, dass es ein Bürger von Mylasa gewesen ist,
dem Gemeindebürgerrecht in Olymos ertheilt werden sollte.
Deshalb ist auch die eigentliche Bürgerrechtsformel vermieden
und durch |j.£xouc(a toxvtwv i<p’ igy] [y.a\ öp.oi'a ersetzt. Zugleich
wird auch angeordnet, dass der Neuaufgenommene sich in die
cufj'svsia aufnehmen lassen dürfe, die er wähle. Also auch hier
ist die Gu-ffevsta vollständig an die Stelle der ursprünglichen
Phyle getreten, und zugleich ist der Beweis geführt, dass zur
Zeit dieser Inschrift jedenfalls nicht mehr jede Guy-feveia von
1 Lelms 111,334, wo ich Z. 4 ff. /,u ergänzen vorschlage: oiavEfre:]v autou;
iicl ra; :puXa; • al oe tpuXai 2iti;iX>)ßcnadtto[aav tos Guy-fcveEa; x.ai tos jearpas
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2 Hula-Szanto, Bericht über eine Reise in Karien (Wiener Sitzungsber.
CXXXI1), S. 7.