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111. Abhandlung: Engelbre cht.
lateinischen Kirchenschriftstellei’ in erster Linie nur für den
Text der Consolatio und gestattet ein Eingehen auf andere, aus
der mittelalterlichen Ueberlieferung sich ergebende Fragen
nur so weit, als daraus der Originaltext gewinnen kann: der
Verfasser dieses Aufsatzes hat daher auch nur in diesem Sinne
das ihm vorliegende Material durchgearbeitet, würde es aber
lebhaftest begrüssen, wenn auch die sonstigen von Schepss mit
wahrem Bienenfleiss zusammengetragenen Bausteine nicht un
genützt blieben und wenn eine berufene Feder aus dem nicht
textkritischen Material, das der verstorbene Gelehrte gesammelt
hat, das machte, was bei entsprechender Erweiterung und Sich
tung zu machen ist, ein interessantes Stück Culturgeschichte
des Mittelalters.
Die folgenden Zeilen beabsichtigen diejenige Domäne auf
dem Gebiete der Consolatio-Forschung, die bisher trotz Peiper
und Schepss am stiefmütterlichsten behandelt worden ist, zu
cultivieren, die Kritik und Erklärung des Textes. Dankbaren
Sinnes benützt hiezu der Verfasser das von Peiper und insbe
sondere von Schepss gelieferte handschriftliche Material, zu
dessen Bezeichnung er die oben angeführten Siglen verwendet; 1
auf die gedruckte Recension Peipers wird mit Pp. 1 , auf die im
Mannscript vorliegende mit Pp. 2 verwiesen. Das zur Ver
fügung stehende Handexemplar von Schepss enthält zahlreiche
Randbemerkungen meist erklärenden, seltener textkritischen
Inhaltes, auf die gegebenenfalls durch Sch. hingewiesen wird.
So zahlreich auch die Handschriften der Consolatio sind
— bekannt sind gegen 400 —, so ist doch keine älter als das
9. Jahrhundert. Bedenkt man nun, in welch hohem, durch
den Inhalt gerechtfertigtem Ansehen das Werk des Boethius
im Mittelalter stand, dass es viel und hauptsächlich auch in
den Schulen gelesen wurde — nur so erklären sich nebst der
Fülle der Handschriften die metrische Abhandlung des Lupus
von Ferriferes aus dem 9. Jahrhundert und die zahlreichen
1 Ausserdem hatte Herr Edward Kennard Rand in Chicago die Freund
lichkeit, mir die von ihm angefertigte Collation der Handschrift 803 von
Tours s. IX, sowie Excerpte aus einer Reihe anderer Manuseripte zur
Benützung zu überlassen.