Studien zur Geschichte des V. Lateranconcils.
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in der VIII. ist der Hergang im Allgemeinen wie in der
VI. Session; bei der Abstimmung über die Reformationsbulle
ergibt sich eine starke Divergenz: ,multis absolute non placuit/
Der Papst fragt, wie das Stimmverhältniss sei, die Antwort ist:
,quasi media pars eorum praelatorum qui essent in latere sinistro'
stimmen nicht bei. Der Papst vertagt nun diesen Gegenstand
auf die nächste Sitzung: dixit veile aliquantulum cogitare ut
omnibus satis fiat et sic in prima sessione futura deliberare.
Dass die Sitzung in Bezug auf die Reformationsbulle als re
sultatlos gelten konnte, erhellt daraus, dass Paris in Zweifel
ist, ob das Tedeum gesungen werden soll (,qui hymnus semper
solet cantari quando est aliqua materia gravis conclusa', Ray-
naldus ad 1513, § 97). In der IX. Session stimmt der Papst
selbst zuerst mit placet, ,sed aliqua j'videntur mutanda', etwa
10 von 140 antworten nicht mit einfachem placet (Raynaldus
ad 1514, § 36). In der XI. Session scheint es sogar zu einer
Debatte gekommen zu sein: Licet a Papa et a nonnullis qui
ibi prope aderant libere reponsum fuisset per verbum placet
absolute tarnen multum diuque a patribus reexaminata vix con
clusa fuit; tarnen votis enumeratis fuit conclusa. Also eine
Zählung der Stimmen war nothwendig (Raynaldus ad 1516,
§ 38). In der XII. Session erregt die Bulle über die Türken
steuer und den Schluss des Concils starken Widerspruch: ,multi
et fere major pars' sind dagegen; die Abstimmung ergibt: ,in
duobus aut tribus plura fuerunt pro papa quam contra eum'.
Als Resultat ergibt sich: in den Sessionen werden die
Bullen verlesen. Der Papst stimmt zuerst ab. Die Abstimmung
geschieht ursprünglich schriftlich, indem die Notare und Schrei
ber von Beisitzer zu Beisitzer gehen und jedes einzelne Votum
zu Protokoll nehmen, hierauf nehmen die Scrutatoren das Scruti-
nium vor und berichten das Resultat dem Vorsitzenden. Wieder
holt versucht Papst Julius an Stelle dieses Modus ein lautes
der ganzen Versammlung verständliches Abstimmen zu setzen
und verlangt ausserdem einfaches Ja oder Nein — placet oder
displicet — ohne Clausei. Mit der ersten Forderung dringt
er insofern durch, als die schon protokollierte Abstimmung in
der von ihm gewünschten Art wiederholt wird, mit der zweiten
dagegen nicht, indem bei vielen Abstimmungen, unter ihm
sowohl wie unter Leo X., die einzelnen Prälaten ihr placet mit