Bericht über die in Konstantinopel erschienenen Werke.
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Rath ertheilt, sich der Urtheilsfällung zu enthalten, sobald ihn Miss-
muth, Schlaf, Zorn, Hunger, Durst oder ein natürliches Bedürfniss
anwandeln, indem sämmtliche derartige Anwandlungen sein Urtheil
im ungünstigen Sinne gleichsam bestechen könnten. 3) Von den
Fällen in welchen eine wider den Richter abgelegte Zeugenschaft
giltig erscheint. 4) Von den verschiedenen Arten von Geschenken.
Diese sind entweder erlaubte oder unerlaubte. Zu den ersteren ge
hören die vom Sultan oder Grosswefir dem Kadhi gespendeten.
Prediger, Mufti und Imame dürfen von Jedermann Geschenke anneh
men, wenn denselben kein Anspruch auf Parteilichkeit zu Grunde
liegt. 5) Vom Zweck der Richterwürde. 6) Von den Classen der
Richter. Deren sind drei: Richter welche das Recht unterscheiden,
doch verdrehen; Richter welche es aus Unverstand nicht erkennen,
und drittens Richter die gerecht richten. Die beiden ersteren Classen
gehören der Hölle, die gerechten Richter dem Paradiese an. 7) Von
den fünf die Annahme oder Ablehnung der Richterwürde bestimmenden
Fällen 4 ). Es kann nämlich der Antritt des richterlichen Amtes, je
nach der Befähigung der hierzu erkohrenen Person, mit Beziehung
auf letztere entweder pflichtschuldig ~) oder wünschenswerth 3 )
oder unangemessen 4 ) oder dem Willen und der freien Wahl des
Individuums anheimgestellt 5 ) oder endlich verboten°) sein. 8) Von
dem gerichtlichen Vergleiche zwischen Verwandten. 9) Von zehner
lei der Willkür des Richters anheimgestellten Fragen und Mass
nahmen. 10) Von den fünf Fällen in welchen der Richter die Partei
auch ohne Aufforderung des Gegenparts beeidigt. 11) Von den sechs
Fällen der Beeidigung auf ein unbekanntes Recht hin. 12) Von den
dreizehn Fällen in welchen eine freiwillige 7 ), der Wahrheit zu Liebe
abgelegte Zeugenschaft berücksichtigt wird. 13) Von den zwölf
Fällen in welchen ein einziger tadelloser Zeuge genügt. 14) Über
vier Grundeigenschaften des religiösen Gesetzes. IS) Über den Aus
spruch Molla Jahia’s in Betreff der Giltigkeit der vor einem seines
Amtes entsetzten Richter erfolgten Aussage. 16) Von den sieben
Fällen der ehelichen Scheidung durch den Kadhi. 17) Über die