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Freih. v. Schlechta-Wssehrd.
Erläuterungen J ) jedes einzelnen Ausdruckes sammt Bemerkungen
über Vocalisirung und Herleitung und endlicli in einem dritten Ab
schnitte Betrachtungen 2 ) über dieCensur der Verse zu stehenkommen.
Ausserdem finden sich häufige Randbemerkungen und im Verlaufe des
Werkes vielfache Abschweifungen sprachlichen, theologischen und
legendarischen Inhaltes, worunter längere Gedichte und unter andern
eine umfangreiche Erörterung über das richtige Datum von Moham-
med's Himmelfahrt.
Im Schluss-Capitel gibt der Verfasser, nebst einer kurzen Selbst
biographie, Aufklärungen über den Zeitpunct der Vollendung des
Buches welches denselben zufolge schon im Jahre 1253 d. H. zum
Abschlüsse gediehen war, so dass er bei der Veröffentlichung die
classische Wartfrist von 9 Jahren um ein Drittel überschritt. Die
letzten Seiten enthalten eine Bitte um Nachsicht für die Mängel des
Werkes und IS Verse zum Lobe Mekka’s und Medina’s von dem im
Jahre 1230 d. H. die Richterwürde in Mekka bekleidet habenden
Esirifade Melimed Refi Efendi.
Adäb-el-Kudliät 3 ), d. h. schöne Sitten der Richter; ein 7 Blät
ter starkes, in den letzten Tagen des Rebi-elewwel in der hiesigen
Staatsdruckerei lithographirtes Octavheft mit einer in schlechten
Versen und noch schlechteren Reimen abgefassten Abhandlung über
die einem muselmännischen Richter (Kadlii) wissenswerthen Gegen
stände. Die Broschüre beginnt mit dem Lobe Gottes, des Propheten,
des Sultans und des Scheich-el-lslam, wobei sonderbarerweise Gott
und dem Propheten sammt Familie nur 4, dem Sultan hingegen, als
Gründer von Elementarschulen, ein Drittel mehr nämlich 12, und
dem Seheich-el Islam , als erstem Anordner richterlicher Prüfungen,
10 Verse Preises zuerkannt sind, woran sich die Bemerkung an-
scliliesst, dass vorliegendes Büchlein das erste dieses Fach metrisch
behandelnde sei und endlich mit Aufzählung der jedem Richter unent
behrlichen Eigenschaften geschlossen wird. An diesen Eingang reihen
sich 18 Abschnitte unter folgenden Titeln:
1) Von den Haupterfordernissen zum Richteramte. 2) Von der
Bestechung. Unter andern Bemerkungen wird dem Richter auch der
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3) oUaill sjil