Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 136. Band, (Jahrgang 1897)

Studien zur Kirchenpolitik Englands im 14. Jahrhundert. 
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Benedicts Nachfolger Clemens VI. hatte noch ausgesprochenere 
Sympathien für Frankreich. Das war noch das Aergste nicht: 
er hatte als Mensch einen schlechten Ruf. In England liess 
man sich bei seinen Beziehungen zu Frankreich seine Eingriffe 
in die Rechte des Landes weniger gefallen als anderwärts. 
Selbst ein so dermaler Historiker wie Harpesfield klagt über 
die Bedrückung der englischen Kirche durch die Päpste: diese 
nahmen das erste Jahreseinkommen hei der Neubesetzung aller 
kirchlichen Pfründen, zwangen die englische Kirche, die kost 
spielige Hofhaltung päpstlicher Prälaten in England zu erhalten, 
gaben Pfarren, Abteien, Bistliümer und Kathedralen und oft 
an Personen, die sich weder durch Wissen, noch durch Frömmig 
keit auszeichneten, ja ihre geistlichen Functionen niemals ver 
richteten, da sie sich ausserhalb des Landes befanden. 1 
Wie hätte in der glorreichsten Zeit Eduards in. sich das 
Land Eingriffe in die Rechte der Krone, Verfügungen, die dem 
Landesfeind zugute kamen, gefallen lassen! Der Streit zwischen 
Staats- und Kirchengewalt kam zum Ausbruch, als der Papst 
zwei neuernannten Cardinälen, von denen der eine sein Nepot 
war, Einkünfte in der Höhe von 2000 Mark jährlich auf die 
Erzbisthümer York und Canterbury anwies. Der Unmuth 
hierüber kam auf dem Parlamente zu Westminster am 18. Mai 
1343 zum Ausbruch. Die versammelten Mitglieder des Parla 
ments sandten ein ernst gehaltenes Schriftstück an den Papst, 
darin die üblen Zustände der englischen Kirche in anschau 
lichster Weise dargelegt werden. Die englische Kirche sei so 
reich; die Vorfahren des Königs, die Grossen und die anderen 
Bewohner des Landes hätten sich zum Zwecke der Förderung 
des Gottesdienstes, der christlichen Lehre und für Zwecke der 
Wohlfahrt der Armen in der Errichtung von Kirchen, Collegien, 
Priorien und anderen kirchlichen Zwecken geweihten Häusern 
überboten, ihre Stiftungen mit Geld, Gut und Freiheiten ausge 
stattet. Aber diese Stiftungen seien nur für Personen bestimmt, 
die im Stande sind, die Beicht der Pfarrkinder in deren Mutter 
sprache zu hören und ihr Amt in jeder Weise zu versehen. 
Die Uebelstände in der Kirche Englands rühren daher, weil in 
1 Harpesfield nach gleichzeitigen Quellen: Et haec quidem ex illis litteris 
et ex parliamenti decreto decerpsimus . . .
	        
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