4
I. Abhandlung: Losertli.
will nicht beizufügen unterlassen, dass mir das hohe k. k.
Ministerium für Cultus und Unterricht in dankenswerthester
Weise Mittel und Müsse geboten hat, meine Wiclifforschungen
in Rom machen zu können.
Graz, 1. October 1896.
1. Die Kirclienpolitik Eduards I.
Der Reichthum der englischen Kirche war unter der
söhwachen Regierung Heinrichs III. stark angewachsen. Geld
und Gut, Land und sonstiger fester Besitz war an sie gekommen.
Indem so viele Leistungen, zu denen Laien als Lehensträger
der Krone verpflichtet gewesen waren, allmälig in Vergessen
heit geriethen und endlich ganz in Wegfall kamen, musste in
erster Linie die Landesverteidigung gefährdet erscheinen.
Die Frage ward aufgeworfen, wie viel Lehensgut in Unrechter
Weise an die Kirche gekommen sei. In einer Zeit, wo man
allerorten daran ging, Rechte und Pflichten, die auf dem Grund
besitz hafteten, sorgsam festzustellen, wo Landschaften, religiöse
Körperschaften und auch schon einzelne regierende Häuser
daran giengen, ihre Urbare anfertigen zu lassen, um eine
Uebersicht Uber die ihnen zu Gebote stehenden Machtmittel
zu erlangen, war es durchaus nichts Besonderes, wenn auch
Eduard I. gleich in seinen ersten Regierungsjahren einen ge
nauen Kataster anlegen liess. Hier kam noch als treibendes
Motiv hinzu, widerrechtlich abhanden gekommenes Gut an die
Krone zurückzubringen. Bereits im Herbste 1274 liess er ein
Mandat in alle Grafschaften ausgehen, die Beamten möchten
genau in Erfahrung bringen, welche Domänen sich im Besitze
der Krone befänden, welche als Lehen an andere gekommen,
unter welchem Rechtstitel dies erfolgt sei, welche aus unmittel
baren Lehen Afterlehen geworden, welches der Stand der
Ritterlehen sei, und wie es mit den königlichen Pachtzinsen in
den Städten und den anderen feudalen Dienstbarkeiten stünde. 1
Die Untersuchung hatte in vielen Fällen einen unmittelbaren
1 Kym. Foed. 517.