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II. Abhandlung: Wolf Edler von Glanvell.
genden Ueberschrift oder direct falscher Angaben allzu schwierig
geworden war, liess ich allerdings ohne solche Bestimmung,
da ich den Aufwand von Zeit und Mühe dafür als in keinem
Verhältnisse zum Resultate stehend erachtete; wenn es möglich
war, so habe ich dabei den Ort citiert, wo sich dieselben in
einer der bereits vollständig gedruckten Sammlungen (Burchard,
Ivo) vorfinden, um so wenigstens Aufschluss über den voll
ständigen Text zu geben. Gregor I. habe ich nach der Patro-
logie von Migne und nicht nach der neuen Ausgabe seiner
Briefe (Monumenta Germaniae, Epistol. Tom. I, Pars I), die
Poenitentialbücher nach Wasserschieben und nicht nach Hilden
brand citiert, weil ich glaube, dass die von mir angeführten
Werke leichter und allgemeiner zugänglich sind.
Noch ist es mir eine angenehme Pflicht, der werkthätigen
Unterstützung meines hochverehrten Lehrers, Herrn Professor Dr.
Friedrich Thaner, welcher mir in der liebenswürdigsten Weise
seinen erprobten Rath zutheil werden liess, dankbarst zu gedenken.
Das Manuscript (Vatican. Nr. 1348) ist ein roth gebun
dener Pergamentband in Octav von 189 Folien, zu je 25 Zeilen
die Seite, der Schrift nach etwa aus dem Ende des 11. oder
dem Anfänge des 12. Jahrhunderts stammend. Die Schrift ist
rein und sauber, irülessen ziemlich stark und unregelmässig
gekürzt; an vielen Stellen (z. B. I, 5, 3; I, 7, 1 und I, 25, 4)
stimmt der Text der Handschrift mit dem Originale des be
treffenden Capitels nicht genau überein. Auf p. 1—12 ist der
eigentlichen Sammlung eine theologische Abhandlung, betitelt
,De fide sanctae et individuae trinitatis' vorausgeschickt, auf
welche (p. 12, 13) noch eine kurze, in Form eines Gleichnisses
gekleidete Erbauungsschrift ,De camera Christi, hoc est cor-
rectum et bonunP folgt; an deren Schlüsse steht von anderer
Hand und mit anderer Tinte geschrieben die Bemerkung ,Iste
über est monasterii sancte marie de angelis de florentia'. Die
eigentliche Sammlung, ,liber excerptum ex sententiis canonum
sanctorum patrum‘ genannt, umfasst die p. 14-—329, wonach
auf p. 331 eine ,Cronica ysidori sive quod est verius sanctorum
augustini et hieronimP beginnt, 1 welche bis auf Heinrich IV.
1 Vgl. G. H. Pertz im ,Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde‘,
Bd. XII, p. 226 und Migne 1. c. Bd. 81, Col. 792.