Zur vierten Decade des Livius.
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Partie zu citiren, XXXVII, 37, 1 in B aus deinde Rhoeteum
ein de indro & eurnl
XXXVII, 4, 8 möchte ich fast ohne Bedenken necopinatam
statt inopinatam vorschlagen. Letzteres ist nur Lesart mehrerer
jüngerer Handschriften und der alten Ausgaben, während B und
die ihm oft besonders nahe stehenden 4>-Vertreter Lov. 2 und
Voss, opinatam überliefern. Beachtet man nun einerseits die
Vorliebe des Livius für necopinatus, die bereits Drakenborch
zu IV, 27, 8 durch Reihen von Beispielen beleuchtet hat, wie
dieselbe auch aus den bisherigen Indices, z. B. bei Ernesti-
Kreyssig, sich ergibt, anderseits auch wieder die häufigen Ver
wirrungen, welche diese beiden Formen in den Manuscripten
selbst bis zur Vereinigung necinopinatus veranlassten (so z. B.
cod. Voss. XXXVII, 11, 7 und dazu die weiteren Beispiele
Drakenborch’s), so liegt es wohl auch an unserer Stelle näher,
das opinatam der besseren Ueberlieferung zu einem necopinatam
zu ergänzen. 1
XXXVII, 13, 8: Postquam nemo adversus Hat, classe divisa
pars in solo ad ostium portus in ancoris stetit, pars in terram
milites exposuit. in eos iam ingentem praedam late depopulato
agro agentis Andronicus Macedo, qui in praesidio Ephesi erat,
iam moenibus appropinquantis eruptionem fecit. Schon Crevier
dachte an Tilgung des ersteren iam, und ihm folgten in neuester
Zeit Madvig und M. Müller; Weissenborn berief sich für die
nahe Wiederholung dieses Wortes auf XXXVI, 34, 2, zu welcher
Stelle er aber selbst wieder bemerkte: ,doch ist vielleicht das
eine iam unächth Im obigen Passus des 37. Buches scheinen
mir die Ueberlieferungsverhältnisse einer zusammenfassenden
Erwähnung werth, da Erscheinungen in B, M und <E> hier viel
leicht auf eine ziemlich früh entstandene Verwirrung hindeuten
könnten. Bezüglich des in eos iam scheint Uebereinstimmung
der Ueberlieferung anzunehmen mit Ausnahme des Harl., wel
cher inde eos iam bietet; das zweite iam (vor moenibus) fehlt
in B, dem grösseren Theile der 4> Classe, sowie in den ältesten
Ausgaben, und es wurde erst von Aldus aus M aufgenommen;
1 XXXVIII, 30, 8 findet sich allerdings inopinata ?*e, aber dort ist es ein
stimmig überliefert; andererseits aber vgl. für dieselbe Verbindung II, 14,6
res necopinata; III, 3,2 necopinata etiam res, XXXVII, 11, 7 in re necopinata.