Zur vierten Decade des Livius.
5
alten Ausgaben (Camp., Rom. 1472, Parm. 1480) überlieferte
und von Cicero ausnahmslos gebrauchte Form ad Hydruntem. 1
XXXVI, 28, 4 wird in neuester Zeit einfach prope dicen
tem interfatus Romanum gelesen, und Weissenborn bemerkte
dazu: ,dass Phaeneas gemeint sei, zeigt der Zusammenhang*.
Ich muss gestehen, dass ich hier, je öfter ich die Stelle lese
und alle Umstände überlege, vielmehr mit früheren Heraus
gebern einschliesslich Bekker’s den Ausfall jenes Namens in B
und dem grössten Theile der 4>-Classe für wahrscheinlich halte.
Dass die Ergänzung des Subjectes consul im vorangehenden § 3,
worauf sich Weissenborn in der praefatio der ed. Teubn. p. XVHI
und in der genannten Anmerkung der Weidmann’sehen Aus
gabe berief, denn doch gewiss viel leichter ist als die hier
weiter geforderte des Subjectes Phaeneas, zeigt Jedem ein Ueber-
blick über diese Satzreihe sofort; bekannt ist ferner die häu
fige Versehenreihe eines Wortausfalles in B, wie uns gerade
früher ein sicheres Beispiel begegnet ist; 2 und wie dort das
in B 4> ausgefallene Wort durch eine Notiz aus M angedeutet
war, so findet sich an unserer Stelle eine Andeutung des Aus
falles in Ermangelung einer Bemerkung über M wenigstens in
zwei Vertretern der 4>-Classe, deren mehrfach beachten swerthe
Verhältnisse wir in dieser Abhandlung wiederholt zu berühren
haben. Der cod. Voss, bietet prope dicentem interfatus Pha-
neas (sic!) Romanorum, Lov. 2 prope dicentem interfatus legatus
Romanorum. Die häufige Corruptel Romanorum statt Romanum,
die sich in der ganzen ‘b-Classe findet, konnte vielleicht theil-
weise auch zum Ausfälle von Phaeneas beitragen, erklärt aber
jedesfalls die Entstehung des weiteren Verderbnisses im Lov. 2
leicht; legatus, das vielleicht doch auch schon vor jener Corrum-
pirung des Romanum in <E> hier und dort entweder zur Ergän
zung des ausgefallenen Phaeneas oder vielleicht einst zur
Erklärung desselben dem Rande beigeschrieben war (vgl. § 1
Phaeneas legdtionis princeps), wurde dann bei gedankenloser
1 XXXVI, 10, 8 aliis nunc vires urbis nequaqua/ni Pheris conferendae me-
morantibus. B liest hier phaereis, und das weist zunächst doch auf Phe-
raeis, wie ich es in alten Ausgaben (ed. Parm. 1480, Par. 1510) fand.
Ich sehe darüber bisher nirgends etwas notirt, aber auch kaum einen
ganz zwingenden Grund, diese Herstellung nach B zu verlassen.
2 Vgl. oben S. 3.