I. Abh.: L. v. Ro c k i n g e r. Ber. über Handschr. d. sog. Scbwabenspiegels. XIII.
l
I.
Berichte über die Untersuchung von Handschriften
des sogenannten Schwabenspiegels.
Von
Dr. Ludwig Ritter von Rockinger.
XIII.
Sind die alphabetischen Nachweise über die Handschriften
und Handschriftenreste des kaiserlichen Land- und Lehenrechts
im Bande CXVIII, Abh. X, S. 25—70, im Bande CXIX, Abh.
VIII, S. I—54 und Abh. X, S. 1—62, im Bande CXX, Abh. IV,
S. 1—46 und Abh. VII, S. 1—70 bis an den Schluss des
Buchstabens M vorgerückt, so reihen sich nunmehr die aus N
bis Q einschliesslich an, darunter beispielsweise die über die
zu Prag hinterliegenden, soweit hierüber Näheres bekannt ist.
[Die Handschriften der vormals gräflich Nadasdi’sehen
Bibliothek zu Wien sind aufgeführt in den] Nrn. 115, 117
und 118, 135.
[Aus der Bibliothek des Kreuzstiftes zu Neisse führt
unsere Nr. 150 auf Homeyer in seinem ersten Verzeichnisse
deutscher Rechtsbücher des Mittelalters unter Nr. 337, v. Lass
berg unter Nr. 116, Homeyer in seinem zweiten Verzeichnisse
unter Nr. 508. Eine Vermengung der literarischen Beilage 14
S. 53 und 54 zu Gräter’s Idunna und Hermode von 1814/1815
mit der Nr. 48 ihres Jahrganges 1812, woselbst vier Bruch
stücke von Sachsenspiegelhandschriften aus dem erwähnten
Stifte zu Neisse erwähnt sind, scheint die Veranlassung ge
worden zu sein, dass auch das in Rede stehende Bruchstück
des sogen. Schwabenspiegels dahin verlegt wurde. Ich vermag
für diese Annahme keinen Anhaltspunkt zu finden, denn
Gräter spricht in den literarischen Beilagen 12—14 zu Idunna
Sitzungsber. d. pkil.-hist. CI. CXXI. Bt). 1. Abh. 1