Zur deutschen Kaiserpolitik Oesterreichs.
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krankt und konnte deshalb nicht selbst erscheinen; da er be
sorgte, dass man, ohne die Abstimmung Böhmens abzuwarten,
zur Fassung eines Conclusums schreiten könnte, beauftragte er
Lincker in Stellvertretung eine entsprechende Erklärung ab
zugeben. Am 26. fand im kurfürstlichen Collegium in der That
eine Berathung statt. Das Directorium brachte in Erinnerung,
dass die 14 Tage, während welcher das Protokoll geöffnet
bleiben sollte, längst abgelaufeu seien, ohne dass eine Schluss
fassung in einer so dringenden Angelegenheit erzielt worden
sei, und bat daher, sich .wenigstens quo ad Präliminaria', ,so
wie dieses auch anfangs die Abrede gewiesen sei', zu einigen.
Kurmainz biete ,zu seiner eigenen Sicherstellung' hiezu nochmals
die Gelegenheit. Sofort erklärte Kurbraunschweig, dass es
gemäss seinem am 8. abgelegten Votum nochmals den Antrag
wiederhole, dass ,gleich jetzt' durch ein zu erstattendes ,vor
läufiges' Reichsgutachten Ihre Rüm. kais. Majestät allerunter-
thänigst angegangen werden mögen, zur Eröffnung der Hand
lung über einen allgemeinen und aufs Baldigste zu befördernden
Reichsfrieden mit Frankreich die fordersamste Einleitung zu
treffen und dass man sich hienächst ,in Absicht auf die gedeih
liche hohe Verwendung und bona officia Sr. königl. Majestät
von Preussen, -wie Kurcöln und Kursachsen erklärt haben
wolle'. Hierauf sprach Kurcöln sein Bedauern darüber aus,
aus dem bisherigen Gange der nun schon fast einen Monat an
dauernden Reichsfriedensberathungen wahrnehmen zu müssen,
dass es nicht von allen Seiten wahrer Ernst sein müsse, die
Beschleunigung des Friedens zu fördern, dass es vielmehr den
Anschein gewinne, als ob man diese wichtige, keinen Verzug
leidende Angelegenheit in die Länge ziehen wolle. Daraus
entstehe ein unersetzlicher Schaden zumal für jene Stände,
deren Lande in Feindes Händen seien, der dadurch Zeit ge
winne, die diesjährige Ernte einzuführen und in seine Lande
zu bringen. Bei einem für das ganze Reich so wichtigen
Geschäfte sei wechselseitiges Zutrauen und verbandmässiges
Zusammenhalten erforderlich, sollen nicht sonst die reichs
ständischen Bande verwirrt und zertrennt und zuletzt jene
Massregeln nothwendig werden, die bereits in dem Schluss der
am 10. d. zu Protokoll gegebenen diesseitigen Abstimmung er
wähnt worden seien. Kurfürstliche Durchlaucht vereine daher