Heber den arabischen Exceptions-Exponenfcen ,baida‘.
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es fehlt namentlich hierin noch sein’ an dem, was man , ara
bische Philologie 1 nennt.
Von der Betrachtung der Einzelerscheinungen muss auf
synthetischem Wege mit dem vorhandenen reichen, jedoch un-
gesichteten Materiale der Bau aufgeführt werden unter Ein
haltung grammatisch-logischer Gesichtspunkte, um feste Resul
tate zu gewinnen — wie weit ab liegt dann noch der Weg zu
einer vergleichenden Syntax der semitischen Sprachen!
Ein Capitel arabischer Syntax, das einer ganz besonderen
Beachtung würdig ist, ist das ,der Exceptions- oder Ausnahme
sätze 1 und der bezüglichen Exponenten dieses Satz Verhältnisses. 1
Im Allgemeinen haben für dieses Verhältniss folgende
Sätze Giltigkeit:
1. Das Satzverhältniss der , Ausnahme oder Exception 1
ist ein Theilverhältniss des Gegensatzes der Aussage eines wirk
lich gesetzten oder zu subintelligirenden Satzbegriffes.
2. a) Ist der Ausnahme-Ausdruck ein Wortbegriff, so hat
der Exponent dieses Verhältnisses den Werth einer Präposition;
b) ist der Ausnahme-Ausdruck ein SatzbegrifF, so hat der
Exponent dieses Verhältnisses den Werth einer Conjunction.
3. a) Im ersteren Falle hat das Ausnahme-Verhä'ltniss den
Werth eines wirklichen Genetiv-Verhältnisses; im anderen
Falle den eines virtuellen Genetiv-Verhältnisses;
b) nach der Präposition kann noch ein Subject- beziehungs
weise ein Object-Satz mit einem conjunctionellen Exponenten
(im Arabischen o' [cd]) eintreten, doch hat auch dieses Ver
hältniss den Werth eines virtuellen Genetiv-Verhältnisses.
4. Jedes Ausnahme-Verhältniss kann als ein negatives
Bedingungs-Verhältniss zum vorausstehenden Aussage-Satze
aufgefasst werden. (Vgl. das über arab. 31 unten erwähnte).
Unter diese allgemeinen Gesichtspunkte lässt sich spe-
ciell das ganze Regelwerk der arabischen Grammatiker über
die Exceptionssätze unterordnen.
Von den semitischen Schwestersprachen hat neben der
arabischen die hebräische Sprache eine besondere Vielseitigkeit
in der Anwendung der Exceptions-Exponenten aufzuweisen.
1 Es verdiente dieses Capitel zum Gegenstände einer besonderen Abhandlung
gewählt zu werden, namentlich vom vergleichenden Standpunkte aus.